Arzneimitteleinsatz
Verantwortung für das Tierwohl
Tierhalter:innen haben eine große Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Tiere. In Österreich ist der Schutz kranker Tiere gesetzlich geregelt: Sie müssen versorgt und – falls nötig – mit Medikamenten behandelt werden. Dabei gilt ein klares Prinzip: Der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer ist verboten.
Vorbeugung statt Behandlung
Bäuerinnen und Bauern setzen auf vorbeugende Maßnahmen, um ihre Tiere gesund zu halten. Hochwertiges Futter, tiergerechte Stallungen und gute Haltungsbedingungen tragen dazu bei, Krankheiten vorzubeugen. Dieses vorausschauende Handeln sorgt dafür, dass der Einsatz von Medikamenten möglichst gering gehalten wird.
Strenge Regeln für Antibiotikaeinsatz
Wenn ein Tier doch einmal erkrankt, darf ein Antibiotikum nur nach einer Diagnose durch den/die Tierarzt/Tierärztin verabreicht werden. Dabei gelten strenge Leitlinien, um eine verantwortungsbewusste Anwendung sicherzustellen. Zudem müssen vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten werden, bevor Fleisch, Milch oder Eier wieder verkauft werden dürfen. So wird sichergestellt, dass Lebensmittel aus Österreich höchsten Standards entsprechen.