Antibiotika für Geflügel
Kranke Tiere haben ein Recht auf tierärztliche/medikamentöse Versorgung. Infektionskrankheiten können binnen einiger Tage in Jungbeständen einen hohen Prozentsatz der Tiere töten. Durch eine rechtzeitige Behandlung kann das verhindert werden.
Behandlung
Die Verschreibung von Antibiotika darf nur durch einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin und bei Erkrankung einer Herde erfolgen. Die Anwendung wird auch grundsätzlich von Tierärzt:innen und Behörden überwacht. Durch vorbeugende Maßnahmen konnte der Antibiotikaeinsatz in Österreich seit 2012 um 60 % gesenkt werden. Jeder Antibiotikaeinsatz wird in einer Datenbank lückenlos erfasst. Jährlich wird dazu ein Bericht veröffentlicht.
Genesung & Vermarktung
Eier und Geflügelfleisch dürfen nicht mit Rückständen von Antibiotika belastet sein, wenn sie auf den Markt in Verkehr gebracht werden. Bevor also das Produkt eines genesenen Tieres wieder auf den Markt kommt, muss eine bestimmte Wartefrist eingehalten werden, die von der Dauer des Abbaus der Antibiotika abhängig ist. Erst nach Verstreichen dieser Frist dürfen die Produkte wieder vermarktet werden.