Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
© Elisabeth Heidegger/LK NÖ Qualitätssicherung
Jeder ziegenhaltende Betrieb und alle seine Ziegen sind elektronisch erfasst. Bei der Qualitätssicherung werden mehrere Kontrollen durchgeführt und unterschiedliche Stufen durchlaufen.
Jeder ziegenhaltende Betrieb, alle Tierverbringungen und -transporte, sowie die Ziegen selbst sind im zentralen Veterinärinformationssystem (VIS) erfasst. Diese Datenbank wird von Statistik Austria betrieben. Jeder Zu- bzw. Abgang von lebenden Tieren in bzw. aus dem Betrieb ist innerhalb einer Woche im VIS zu melden. Für jedes Tier ist außerdem ein Viehverkehrsschein anzulegen, ohne dessen Verkauf bzw. Schlachtung nicht möglich sind. Er macht nicht nur Angaben zu den verbrachten Ziegen und dem Tierschutz, sondern ebenso auch zum Transport.
Die Kennzeichnung der Ziegen ist in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung festgelegt und muss mit zwei identen Ohrmarken oder einer Ohrmarke und einem Fesselband, oder einer Ohrmarke und einem amtlichen elektronischen Kennzeichen (elektronische Ohrmarke, Bolus-Transponder, welcher sich durch orale Zuführung im Magen befindet oder Injektat) durchgeführt werden. Dies muss innerhalb der ersten sechs Lebensmonate stattfinden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt, wann das Ziege erstmalig den Geburtsbetrieb verlässt. Jeder weitere Schritt, vom Verkauf bis zur Schlachtung, ist nun mittels Ohrmarke rückverfolgbar und jede dieser Phasen wird regelmäßig von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft.
Die Daten zur Rückverfolgung können auch dem Konsumenten – im Rahmen von Qualitätsprogrammen (z. B.: AMA-Gütesiegel) – auf der Verpackung des Ziegenfleisches angeboten werden.
Ziegenfleisch ist ein sehr streng geprüftes Lebensmittel. Es werden sowohl bei den ziegenhaltenden Betrieben Kontrollen durchgeführt, sowie bei den Schlacht- und Zerlegbetrieben bis hin ins Verkaufsgeschäft. Sollten bei den Kontrollen falsche oder nicht nachvollziehbare Angaben aufgedeckt werden, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
Am Bauernhof wird die Tierkennzeichnung (Ohrmarke oder elektronischer Chip) von der AMA kontrolliert, am Schlachtbetrieb erfolgt die Identifizierung und Kennzeichnung des Schlachtkörpers, sowie die Kontrolle der gesetzlich verpflichtenden Mindestangaben zur Ziegenfleischkennzeichnung durch einen behördlich unabhängigen Klassifizierer, einen Fleischuntersuchungstierarzt, eine unabhängige Kontrollstelle als auch durch die AMA. Die letzten beiden Organe führen ebenso die Kontrolle der Angaben der freiwilligen Ziegenfleischkennzeichnung durch (z.B. im Rahmen des „OVIS“-Systems, für das Qualitätsprogramm AMA-Gütesiegel). Landwirte selbst müssen mind. einmal jährlich die Einhaltung der Kriterien anhand einer Checkliste überprüfen und dokumentieren. Am Zerlegebetrieb und im Verkaufsgeschäft werden die gesetzlich verpflichtende Mindestangaben zur Ziegenfleischkennzeichnung vom Fleischuntersuchungstierarzt bzw. der Lebensmittelaufsicht, einer unabhängigen Kontrollstelle sowie der AMA überprüft. Die Arbeit der AMA-Kontrolleure selbst, wird ebenso von Überkontrolleuren geprüft.
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Bei der Ziegenhaltung gibt es spezielle Qualitätsprogramme (z. B. AMA-Gütesiegel), welche eine hohe Fleischqualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Fleischverpackung auszuweisen oder zusätzliche Angaben machen zu können, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Aktuell ist in Österreich ein solches System zur Ziegenfleischkennzeichnung zugelassen, das „OVIS“-System (AMA-Zertifizierungssystem für Schafe und Ziegen). Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Das Ursprungs- und Gütezeichen der AMA, welches kurz AMA-Gütesiegel genannt wird, ist ein Qualitätsprogramm, an welchem derzeit 43.000 landwirtschaftliche Betriebe teilnehmen. Die Zertifizierung wird unter dem „OVIS“-System der AMA geführt. Allerdings gibt es derzeit lediglich ein AMA-Gütesiegelprogramm für Ziegenfrischfleisch, nämlich die Kategorie Kitz. Hierfür darf das Tier bei der Schlachtung max. drei Monate alt sein und muss ein Schlachtgewicht zwischen sechs bis 14 kg aufbringen.
Um diese Qualitätsauszeichnung zu erlangen, müssen eine Vielzahl an Richtlinien befolgt werden von der Geburt des Kitzes, über den Transport zum Schlachthof bis zur Verarbeitung des Fleisches. Außerdem darf nur vollständig in Österreich erzeugtes Fleisch mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet werden, die bei ihrer Erzeugung Futtermittel-, Gesundheits- sowie Hygienestandards erfüllen: Bezüglich des Futters muss der Großteil vom Bauernhof selbst stammen und das zugekaufte Ergänzungsfutter muss AMA-zertifiziert sein. Die Gesundheit betreffend dürfen Arzneimittel nicht vorbeugend, sondern nur nach Verordnung durch einen Tierarzt verabreicht werden. Müssen Antibiotika eingesetzt werden, ist die Wartezeit bis zum Verkauf der Tiere doppelt so lange als gesetzlich vorgeschrieben. Streng verboten sind die Verabreichung von Hormonen oder antibiotischer Leistungsförderer. Außerdem verpflichtet sich der Landwirt zur laufenden Betreuung durch Tierärzte. Auf den Schlachthöfen herrschen strenge Hygienevorschriften und es werden zahlreiche Kontrollen durchgeführt, dass nur gesunde und unverletzte Tiere der Schlachtung zugeführt werden, Arbeitsgeräte, Räume und Einrichtungen desinfiziert sind und nur Schlachtkörper ohne Fehler, welche unter den mikrobiologischen Grenzwerten liegen, verarbeitet werden. Außerdem wird von jedem AMA-Gütesiegel-Kitz nach der Schlachtung der pH1-Wert gemessen um den Fleischfehler PSE (pale=blass, soft= weich, exudative= wässrig) auszuschließen, der bei der Zubereitung zum Schrumpfen, Austrocknen und Zähwerden des Fleisches führt.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe, welche aufgrund ihrer biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Fleisch-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
Im Bereich der Bio-Mast müssen die Anforderungen an die Stallfläche, das Tageslicht, die Einstreumenge und den Auslauf erfüllt werden. Die Masttiere aus biologischer Landwirtschaft haben eine längere Mastdauer und werden deshalb später geschlachtet als jene der konventionellen Wirtschaftsweise. Dies hat Auswirkungen auf die Futtermenge und die Fleischqualität aber folglich auch auf den Preis.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen.
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