Kennzeichnung

Verpflichtende und freiwillige Ziegenfleisch-Kennzeichnungen

Bei der Kennzeichnung von Ziegen- und Kitzfleisch kann man zwischen der verpflichtenden Ziegenfleischkennzeichnung und der freiwilligen -kennzeichnung unterscheiden. Außerdem gibt es das Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen, welches EU-weit auf den geprüften Schlachtkörpern angebracht wird.

Schlachtziegen müssen nach den aktualisierten einheitlichen Richtlinien der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 gekennzeichnet und im VIS registriert, sowie eine Verbringungsmeldung erstattet werden. Aufgrund der Kennzeichnungspflicht kann jede Phase der Produktion transparent gemacht werden, wodurch sie die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit darstellt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt bzw. vor dem erstmaligen Verlassen des Betriebes, erhalten Ziegen zwei bzw. eine registrierte Ohrmarke und einen Chip, wodurch sie elektronisch erfasst werden. Die Ohrmarke gibt zuerst das Länderkürzel (AT für Österreich) und anschließend eine individuelle Zahlenfolge an. Zusätzlich werden die Schlachtkörper auch noch mit Zeichen für Qualitätsprogramme (z.B. AMA-Gütesiegel) etikettiert oder tätowiert. Zusammen mit der später angebrachten laufenden Schlachtnummer, kann jede Handelsstufe Auskunft zur Herkunft geben.

Seit 2015 gilt die verpflichtende EU-einheitliche Herkunftskennzeichnung für verpacktes, nicht aber für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch. Folgende Angaben müssen bzgl. Herkunft auf dem Etikett ausgewiesen werden.

  • Partienummer (Identifikationsnummer: Ohrmarke bzw. Chip/Tätowierstempel) des Tieres (Angabe lautet z.B.: Referenznummer XXXX)
  • Land der Aufzucht (Angabe lautet z.B.: Aufgezogen in Österreich)
  • Land der Schlachtung (Angabe lautet z.B.: Geschlachtet in Österreich)

Aufbauend auf dem gesetzlichen Mindestmaß der Ziegenfleischkennzeichnung gibt es auch die Möglichkeit, zusätzliche Angaben gegenüber dem Konsumenten machen zu können. Dies ist jedoch nur legitim, wenn der Betrieb an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnimmt. Aktuell ist in Österreich ein solches System zur Schaf- und Ziegenfleischkennzeichnung zugelassen: das „OVIS“-System (Zertifizierungssystem der AMA). Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Die ergänzenden freiwilligen Angaben auf der Produktverpackung sind nach dem „OVIS“-System folgende:

  • Fleischkategorie (z. B. Milchkitz, Jungziege usw.)
  • Region innerhalb des Staates
  • Name des Bauern
  • Qualitäts- und Markenprogramme (z. B. AMA-Gütesiegel)
  • Produktionsweise (z. B. Weidehaltung)
  • Fleischqualität (z. B. Tieralter, Reifungsdauer usw.)

Wird auf dem Etikett zusätzlich die Bezeichnung „Ursprung“ angeführt, weist dies darauf hin, dass das Tier im gleichen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. „Ursprung Österreich“ steht somit für 100 % österreichisches Fleisch.

Das Genusstauglichkeitskennzeichen ist EU-weit auf allen amtlich geprüften Schlachtkörpern anzuführen und gibt Auskunft über die Unbedenklichkeit des Fleisches für den Verzehr und der Entsprechung der EU-Richtlinien. Nach der Schlachtung wird bei der Schlachtkörper-Beschau mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen das Fleisch zum Verkauf freigegeben. Das Identitätskennzeichen wird auf alle übrigen tierischen Erzeugnisse bzw. auf deren Verpackungen von Lebensmittelunternehmen angebracht.

Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (z.B. AT steht für Österreich) in dem das Produkt verpackt wurde, die darauffolgenden fünf Zahlen in der zweiten Zeile bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs und in der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft des Fleisches selbst, sagt das Zeichen nichts aus.

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