Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
Qualitätssicherung
Bei der Fischaufzucht ist eine durchgängige Rückverfolgbarkeit gegeben. Auch der Fisch unterliegt Kontrollen, von der Haltung beginnend bis hin zum fertigen Fischprodukt.
Auch der Fisch unterliegt Kontrollen, sowohl bei der Haltung als auch als Fischfleisch oder verarbeitetes Fischerzeugnis. Regelmäßig wird der Fischbestand von einem Veterinär begutachtet. Behandlungen erfolgen nur nach einer Diagnose, es darf kein vorbeugender Einsatz von Arzneimitteln stattfinden. Die Verabreichung der Medikamente wird penibel protokolliert, ebenso die Wartezeit. Die gemachten Aufzeichnungen können in einem Teichbuch zusammengefasst werden.
Sind die fischhaltenden Betriebe Teil des AMA-Gütesiegelprogramms, unterliegt dieser einem dreistufigen Kontrollsystem: Eigenkontrolle, jährlichen externen Kontrollen und Überkontrollen. Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, sowie der Lebensmitteleinzelhandel werden darüber hinaus ebenso regelmäßig kontrolliert.
Bei der Fischaufzucht ist eine durchgängige Rückverfolgbarkeit gegeben, da eine Aufzeichnung vom Ei bis zum speisereifen Fisch durchgeführt werden muss. Aber auch darüberhinausgehend, bei der Ernte beginnend, bis hin zum Einzelhandel oder Gastronomiebetrieb, müssen alle Erzeugnisse aus Fischereien oder Aquakulturen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen rückverfolgbar sein.
Qualitätsprogramme
Bei der Fischaufzucht in Österreich gibt es spezielle Qualitätsprogramme (z.B. AMA-Gütesiegel), welche eine hohe Fischqualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung ausweisen oder zusätzliche Angaben machen zu können, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden.
Allerdings ist das AMA-Gütesiegel für Fisch und Fischerzeugnisse nicht weit verbreitet, da Konsumenten mehr Wert legen auf Regionalität und Fisch noch dazu hauptsächlich in der Direktvermarktung erworben wird. Da österreichische Fischereibetriebe ihre Fischprodukte nicht im großen Maßstab im Lebensmitteleinzelhandel hierzulande absetzen und sich dort mittels AMA-Gütesiegel profilieren müssten, wird auf die Teilnahme am Programm meist verzichtet.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Derzeit nehmen am AMA-Gütesiegel-Programm rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe teil. Beim AMA-Gütesiegel wird die Fischaufzucht nach dem Qualitätssicherungssystem „Fisch“ geregelt. Diese umfassen jede Lebensphase, vom Schlupf bis zur Speisereife des Fisches, von der Stufe der Brutanlage, über Futtermittel, Aquakultur, bis hin zur Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Die definierten Bestimmungen haben zum Ziel, die hohe Qualität des Gewässers, die Tiergesundheit und die betrieblichen Hygienemaßnahmen durch vorgegebene Produktionsrichtlinien und regelmäßige Kontrollen zu sichern. Um auch weiterhin eine hervorragende Wasserqualität gewährleisten zu können, wird der ökologische Zustand der Gewässer einer laufenden Überprüfung unterzogen, vor allem Eigenkontrollen vom Betrieb sind diesbezüglich durchzuführen. Ebenso werden Fisch und Fischerzeugnisse einer mikrobiologischen und sensorischen Analyse unterzogen, um eine hohe Produktqualität sicherzustellen. Damit ein ausgezeichnetes Fischfleischaroma erzielt wird, werden AMA-Gütesiegel-Fische mind. 3 Tage vor der Schlachtung gehältert, d.h. in einem speziellen Behälter aufbewahrt. Fischerzeugnisse mit dem AMA-Gütesiegel müssen mind. 50 % Fischfleisch enthalten und die Kerntemperatur von Fischen darf 2 °C nicht überschreiten.
Wichtig ist beim AMA-Gütesiegel vor allem die transparente Herkunft, denn nur Fische, welche in Österreich geschlüpft, angefüttert, vorgestreckt, großgezogen, gemästet und verarbeitet wurden, werden mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet. Werden Fische zugekauft oder Fischeier importiert, dürfen diese nur von Zuchttieren stammen, welche nicht gentechnisch verändert wurden. Nur Setzlinge aus Zuchtbetrieben, welche am AMA-Gütesiegelprogramm teilnehmen, dürfen zugekauft und später mit dem AMA-Gütesiegel zertifiziert werden.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe, welche aufgrund ihrer biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Fisch-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.