Kennzeichnung

Kennzeichnungen von Fisch und Fischprodukten

Bei der Kennzeichnung von Fisch gibt es eine verpflichtenden Kennzeichnung. Außerdem gibt es das Identitätskennzeichen, welches EU-weit auf den geprüften Schlachtkörpern angebracht wird.

Wird der Fisch erst am Verkaufsort verpackt oder vorverpackt für einen unmittelbaren Verkauf, muss dieser nicht gekennzeichnet werden, sondern lediglich mit Allergeninformation und Hinweis zur Küchenhygiene versehen sein.

Fisch muss nach den aktualisierten einheitlichen Richtlinien der gemeinsamen europäischen Marktordnung gekennzeichnet werden. Aufgrund der Kennzeichnungspflicht kann jede Phase der Produktion transparent gemacht werden, wodurch sie die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit darstellt. Die Kennzeichnung der Produkte wird in Österreich v.a. von der AGES penibel kontrolliert und die Vorgaben für die korrekte Durchführung ändern sich häufig. Wesentliche Angaben, welche genannt werden müssen, sind beispielsweise:

  • Angabe zur Herkunft, welches Gewässer und Land (Angabe lautet z.B.: Hallstättersee in Österreich)
  • Bezeichnung des Lebensmittels (Handelsbezeichnung und wissenschaftlicher Name; Angabe lautet z.B.: Frischfisch – frischer Seesaibling – Salvelinus alpinus)
  • Angabe zur Gewinnung, ob „aus Binnenfischerei“, „in Aquakultur gewonnen“ oder „gefangen“ und mit welchem Fanggerät (Angabe lautet z.B. aus Binnenfischerei, Fangmethode: Kiemennetze)
  • Name und Anschrift des lebensmittelproduzierenden Betriebes
  • Angaben zu Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerbedingungen und Hinweise zur Küchenhygiene usw.

Je nachdem, ob der Fisch als gehäutet, als Filet, tiefgekühlt oder geräuchert verkauft wird, sind zusätzliche Angaben erforderlich.

Das Identitätskennzeichen ist EU-weit auf allen Fisch-Erzeugnissen anzubringen. Es gibt Auskunft über den Fischverarbeitungsbetrieb, dessen Zulassungsnummer in Form des Identitätskennzeichens auf dem Etikett angebracht ist.

Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (z. B. AT steht für Österreich) in dem das Produkt verpackt wurde, die darauffolgenden fünf Zahlen in der zweiten Zeile bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs und in der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft des Fleisches selbst, sagt das Zeichen nichts aus. Die Kennzeichnung ist nicht primär für den Endverbraucher, sondern die Überwachungsbehörden und Handelspartner gedacht. Aus dem Kennzeichen sind nur Rückschlüsse auf den Herstellungsbetrieb möglich, nicht aber etwa auf die Herkunft der Rohstoffe

Weiterführende Links

Genauere Informationen zur Fischkennzeichnung

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