Qualitätssicherung und -programme

Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme

Qualitätssicherung

Getreide und die Betriebe werden entlang der Nahrungsmittelkette vom Anbau bis hin zum Verkauf des Getreideprodukts kontrolliert.

Getreide und die Betriebe entlang der Nahrungsmittelkette werden auf dem Weg vom Anbau bis zum angebotenen Getreideprodukt wie z. B. Mehl im Handel oft kontrolliert. Wird beispielsweise Getreide zur Vermahlung an eine Mühle geliefert, wird dieses stichprobenartig auf Aussehen, Besatz, Feuchtigkeit und Proteingehalt überprüft. Nach dem Mahlvorgang werden die einzelnen Chargen auf zahlreiche Qualitätsmerkmale wie z. B. Asche- und Eiweißgehalt untersucht. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft. Aber nicht nur die Anbaufläche, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lagereinrichtungen der Handelsketten, die Getreideprodukte selbst oder die Etikettierung werden Kontrollen unterzogen.

Qualitätsprogramme

Bei der Verarbeitung von Getreide gibt es verschiedene Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme gibt es etwa für Bio-Produkte.

Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.

Brot, Gepäck, Back- und Teigwaren können mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Hierbei sind die Vorgaben frei von Farbstoffen, Aromen und Konservierungsmitteln und eine sensorische Prüfung, bei der mindestens die Qualitätsstufe „Gut“ erreicht werden muss. Weiters müssen alle wertbestimmenden Zutaten (inkl. Salz) aus der am AMA-Gütesiegel angeführten Region stammen (zB Österreich). So müssen etwa die Eier hierzulande gelegt und bei Eiprodukten auch verarbeitet werden. Zutaten aus anderen Ländern dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie in der Herkunftsregion (zB Österreich) nicht bzw. nicht in marktrelevanter Menge erhältlich sind. Allerdings dürfen sie dann im Endprodukt maximal ein Drittel ausmachen.

Teigwaren müssen außerdem einen Mindestgehalt von vier Eiern pro Kilogramm Durum-Hartweizengrieß enthalten und es darf ausschließlich Durum-Hartweizengrieß verwendet werden. Bei den sensorischen Tests wird der Abkochverlust berücksichtigt. Es dürfen nicht mehr als 6 % Eiweiß und Stärke an das Kochwasser abgegeben werden. Außerdem muss bei der Prüfung hinsichtlich Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz die 1. Von drei Klassen erreicht werden.

Wird ein Produkt mit „Herkunft Österreich“ ausgewiesen, bedeutet dies, dass alle Zutaten, sowie alle Produktionsschritte, von der Ernte des Getreides bis zum Verarbeiten zu Mehl, in Österreich stattgefunden haben.

Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind

  • die nachvollziehbare und transparente Herkunft,
  • die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
  • die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).

Um die hohe Qualität abzusichern, werden jährlich Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen neben der Produktqualität, die Rückverfolgbarkeit und die Gute Herstellungspraxis. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum durch externe Überkontrollen geprüft.

Um eine AMA-Bio-Zertifizierung zu erhalten, müssen bei der Bio-Lebensmittel-Erzeugung aufbauend auf den AMA-Gütesiegelkriterien noch zusätzlich jene für eine biologische Produktion eingehalten werden.

Hierzulande sind es ca. 24.470 landwirtschaftliche Betriebe, welche biologisch rund 26,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs bewirtschaften. In das AMA-Biosiegel-Programm sind derzeit ca. 200 Be- und Verarbeitungsbetriebe eingebunden. Hierfür müssen nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien, sondern auch Richtlinien, welche über die rechtlichen Vorgaben für Bio hinausgehen, erfüllt werden.

Bei Brot, Gebäck und Backwaren, welche mit dem AMA-Biosiegel zertifiziert sind, darf nur Getreide aus biologischer Landwirtschaft verarbeitet werden und die Zugabe von Zusatzstoffen ist eingeschränkt. Zu den jährlichen Vor-Ort-Kontrollen bei Verarbeitungsbetrieben, kommen auch die jährlichen Bio-Kontrollen. Ebenso sind risikobasierte Überprüfungen auf Rückstände durchzuführen, welche in der biologischen Landwirtschaft nicht genutzt werden dürfen.

Bei Teigwaren dürfen nur Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft verarbeitet werden und bei Teigwaren aus Eiern, beträgt die Mindestanzahl drei Eier pro Kilogramm biologischen Grieß.

Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen mehr als 1.700 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.

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