Anforderungen & Kennzeichnung
Die Anforderungen an Getreideprodukte und wie sie gekennzeichnet sein müssen
Mahl- und Schälprodukte können unterschieden werden nach Art des Mahlgutes, der Bearbeitung, dem Zerkleinerungsgrad und der stofflichen Zusammensetzung wie z. B. dem Aschegehalt, Proteingehalt oder dem Schale-Mehlkörper-Verhältnis.
© pixabay Die Anforderungen an Mahl- und Schälprodukte besagen, dass sie keine Anzeichen von Verschmutzung von und durch Insekten, Lagerschädlingen oder sonstigen Fremdbestandteilen aufweisen dürfen. Geruch und Geschmack dürfen außerdem nicht artfremd sein und keinen Sand enthalten. Ebenso ist der maximale Feuchtigkeitsgehalt festgelegt: Für Schrot, Grieß und Dunst liegt dieser bei 15,8 %, für Mehle und Schälprodukte bei 15,5 % und für Vollschrote und –mehle bei 14,5 %. Außerdem ist bei der Beurteilung auch der Säuregrad zu berücksichtigen.
© pixabay Mahlprodukte werden nach dem Ausmahlungsgrad (Aschegehalt) typisiert. Der Ausmahlungsgrad gibt an, wie viel Mehl aus einer bestimmten Menge Getreide gewonnen wurde. Hoch ausgemahlene Mehle enthalten einen hohen Anteil der Randschichten des Getreidekorns und damit mehr Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe. Sie sind deshalb auch dunkler als niedrig ausgemahlene Mehle wie Weiß-, Auszugs- oder Feinmehle, welche hauptsächlich aus dem Mehlkörper bestehen. Beim Einkauf ist der Ausmahlungsgrad auf der Verpackung an der so genannten Typenzahl erkennbar. Sie gibt an, wie viel Milligramm Asche (Mineralstoffe) beim Verbrennen von 100 Gramm Mehl zurückbleiben. Die Typenzahl ist das Maß für den Mineralstoffgehalt des Mehles, da nur die Mineralstoffe zu Asche verbrennen.
Die häufigsten Mahltypen sind:
- „W 480“ (Weizenmehl, -grieß, -dunst)
- „W 700“ (Weizenback- und -kochmehl)
- „W 1600“ (Weizenbrotmehl)
- „R 500“ (Roggenvorschussmehl)
- „R 960“ (Roggenbrotmehl)
- „R 2500“ (Schwarzroggenmehl).
Weizen- und Roggenvollkornmehl haben keine Typenangabe, da alle Bestandteile der Körner – einschließlich Keimling – enthalten sind.
Auf der Verpackung des Mahl- oder Schälproduktes müssen Angaben gemacht werden zur Verkehrsbezeichnung, Nettofüllmenge, zum Mindesthaltbarkeitsdatum, den Lagerbedingungen und dem Lebensmittelunternehmer. Je nach Produkt sind gegebenenfalls auch ein Zutatenverzeichnis (inkl. Allergenkennzeichnung), eine Losnummer und eine Nährwertdeklaration angeführt. Auf freiwilliger Basis können auch Angaben gemacht werden zur Herkunft.