Kennzeichnung

Verpflichtende Angaben und Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen

Seit 2016 gibt es ein EU-einheitliches Kennzeichnungssystem von Lebensmitteln. Das neue System betrifft nicht nur die allgemeinen Angaben, sondern ebenso die Nährwertkennzeichnung.
 

Im Jahr 2011 wurde ein neues EU-einheitliches Kennzeichnungssystem von Lebensmitteln beschlossen, welches 2016 Gültigkeit erlangte. Das neue System betrifft nicht nur die allgemeine, sondern ebenso die Nährwertkennzeichnung.

Neben den allgemeinen Angaben wie Mindesthaltbarkeitsdatum und Lagerbedingungen, Nährwerttabelle und eventuell Gütesiegel, sind außerdem die Sachbezeichnung des Produktes (z. B. Vollmilch), das Füllvolumen, die Art der durchgeführten Wärmebehandlung (z. B. pasteurisiert) und der Fettgehalt in Prozent (z. B. 3,6 % Fett) anzugeben. Das Identitätskennzeichen muss dann am Produkt ausgewiesen sein, wenn der Betrieb für die Herstellung bestimmter tierischer Produkte oder dessen Vermarktungsform eine Zulassung braucht.

Das Genusstauglichkeitskennzeichen ist EU-weit auf allen amtlich geprüften Lebensmitteln anzuführen und gibt Auskunft über die Unbedenklichkeit des Produktes für den Verzehr und der Entsprechung der EU-Richtlinien. Das Genusstauglichkeitskennzeichen dient der kennzeichnenden Freigabe von Fleisch nach der Schlachtung, das Identitätskennzeichen wird auf alle übrigen tierischen Erzeugnisse wie z. B. Milch und Milcherzeugnisse angebracht.

Das Identitätskennzeichen ist allerdings kein Kennzeichnungselement zur Angabe der Herkunft, sondern ein Kennzeichen, das die behördliche Zulassung eines Lebensmittelunternehmers zeigt. Die Vergabe eines Identitätskennzeichens obliegt also der zuständigen Behörde und ist abhängig von den eingesetzten Rohstoffen, der Produktionsmethode und der Reichweite des Vertriebs. Das Identitätskennzeichen ist am Produkt zu deklarieren, wenn der Betrieb für die Herstellung bestimmter tierischer Produkte oder dessen Vermarktungsform zulassungspflichtig ist.

Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (z. B. AT steht für Österreich), in dem das Produkt verpackt wurde, die ersten beiden Ziffern in der zweiten Zeile geben das Bundesland an, geordnet nach dem Alphabet, die drei darauffolgenden Zahlen bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs. In der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft der Milch selbst, sagt das Zeichen nichts aus.

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