Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
Qualitätssicherung
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird ein besonderes Augenmerk auf die Kontrollen und Qualitätsprogramme gelegt sowie auf die Gütesiegel eingegangen.
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Speiseerdäpfel und die Betriebe entlang der Nahrungsmittelkette werden auf dem Weg vom Anbau bis zum angebotenen Erdapfel im Handel oft kontrolliert. Unter die Kontrollpflicht fallen nicht nur die Sozialstandards und Arbeitsbedingungen, Fremdarbeitskräftebeschäftigung am Betrieb, sondern auch die Hygiene- und Sicherheitsstandards, die Düngemittelausbringung, Pflanzenschutz und Bewässerung. Darüber hinaus müssen regelmäßige Aufzeichnungen gemacht werden.
Produziert der Betrieb Erdäpfel zum Beispiel nach AMAG.A.P.-Standard (AMA-Gütesiegel), fallen die Kontrollen häufiger aus und die zu kontrollierenden Richtlinien sind strenger als die gesetzlichen Vorgaben. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft. Aber nicht nur die Anbaufläche, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lagereinrichtungen der Handelsketten, die Speiseerdäpfel selbst oder die Etikettierung werden Kontrollen unterzogen.
© dmitriygut/stock.adobe.com_97477235 Speiseerdäpfel müssen ganz und gesund sein und dürfen keine Anzeichen von Nass-, Braun oder Trockenfäule aufweisen. Weiters müssen Oberflächen- und Tiefenschorf möglichst gering ausfallen, ebenso wie weitere Beeinträchtigungen wie Hitze- und Frostschäden. Darüber hinaus muss die Knolle sauber, fest, trocken und ohne Beschädigungen sein und darf keinen fremden Geruch oder Geschmack aufweisen. Außerdem darf die Knolle nicht grün sein oder missgestaltet. Um weltweit einheitliche Standards zu haben, mit denen der Handel erleichtert wird und welche auch den Preis bestimmen, werden Erdäpfel nach Qualitätskriterien in drei Handelsklassen eingeteilt, welche EU-weit vorgegeben werden:
- Die Klasse I weist auf sehr gute Qualität hin,
- jene der Klasse II entspricht den Mindeststandards, muss aber dennoch hinsichtlich Qualität den Verkaufsnormen entsprechen.
- Jene Erdäpfel, welche keiner der beiden Klassen entsprechen, werden verarbeitet.
Neben der Einteilung nach Klassen, wird auch eine Größensortierung vorgenommen.
In einer Verpackungseinheit dürfen in der Regel nur die gleichen Sorten, welche identen Ursprungs, Güte und Größe sind, zusammengefasst werden. Es sei denn, es wird explizit darauf hingewiesen. Auf der Verpackung des Gemüses müssen Angaben gemacht werden zum Verpacker oder Absender, der Art des Erzeugnisses (z. B. Heurige Erdäpfel) und bei Speiseerdäpfeln zusätzlich die Sortenbezeichnung und der Kochtyp. Weiters muss das Ursprungsland vermerkt sein, auf freiwilliger Basis dem Anbaugebiet und bezüglich Beschaffenheitsmerkmale die Klasse.
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Bei der Speiseerdäpfelerzeugung gibt es spezielle Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme gibt es etwa für Bio-Produkte oder für Erdäpfel, welche an Erzeugerorganisationen geliefert werden.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Speiseerdäpfel, welche das AMA-Gütesiegel tragen, wurden sowohl in Österreich gepflanzt, angebaut, geerntet, als auch sortiert und verpackt. Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind
- die nachvollziehbare und transparente Herkunft der Speiseerdäpfel,
- die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
- die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).
Um Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Nachvollziehbarkeit Klarheit zu verschaffen, wurde ein internationaler Kriterienkatalog erstellt. Auf Basis dieses Internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBAL G.A.P wurde das österreichische Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. geschaffen. Österreichische landwirtschaftliche Betriebe können von der AMA mit der Zertifizierung AMAG.A.P. ausgezeichnet werden. Diese Abkürzung steht für Gute Agrarpraxis. Die Zertifizierung vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Handel ist die Basis für das AMA-Gütesiegel. Die Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Aufzeichnung und dem Pflanzenschutz. Derzeit nehmen rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe an den Zertifizierungssystemen der AMA teil, davon ca. 1.500 Obst-, Gemüse und Kartoffelproduzenten.
Um die Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, muss jede Kiste mit AMA-Gütesiegel-Speiseerdäpfel gekennzeichnet werden. Die Lagerung, Sortierung und das Abpacken hat chargenweise zu erfolgen. Vor dem Inverkehrbringen durch den Handel wird das Gemüse nochmals einer Eingangskontrolle unterzogen.
Um die hohe Qualität abzusichern, werden jährlich rund 2.700 Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen neben der Produktqualität, die Rückverfolgbarkeit, die Hygienerichtlinien, die Arbeitssicherheit, sowie die Bodenbewirtschaftung, die Düngung und die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Beim Rückstandsmonitoring werden Blattproben während der Vegetation und in weiterer Folge Ernteproben gezogen und auf die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln getestet. Eine Probe wird dabei auf ca. 600 verschiedene Substanzen (Wirkstoffe) untersucht. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum von externen Überkontrollen überprüft.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe bzw. 10% der Landwirte, welche aufgrund ihrer biologischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Obst-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.
© Gutes vom Bauernhof
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