Qualitätssicherung und -programme
Von der Kontrolle bis zum Gütesiegel
Qualitätssicherung
Für österreichischen Zucker gibt es derzeit kein österreichisches Qualitätssicherungsprogramm, es werden v. a. Produkte, die Zucker als Zutat beinhalten, ausgezeichnet. Beispiel hierfür ist z. B. ein Bio-Joghurt mit dem AMA-Bio-Siegel, welches nicht nur biologische Milch, sondern ebenso Zucker, der in Österreich geerntet, be- und verarbeitet wurde, beinhalten muss. Ein Betrieb, welcher mit dem AMA-Handwerk-Siegel zertifiziert ist, verwendet lediglich Rohstoffe aus der Region. So greift z. B. ein Bäcker oder Konditor auf heimischen Zucker zurück.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Das Ursprungs- und Gütezeichen der AMA, welches kurz AMA-Gütesiegel genannt wird, ist ein Qualitätsprogramm. Um diese Qualitätsauszeichnung zu erlangen, müssen eine Vielzahl an Richtlinien befolgt werden
Bei verarbeiteten Produkten müssen alle Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Nur unter besonderen Umständen, wenn gewisse Zutaten nur aus konventioneller Landwirtschaft verfügbar sind, dürfen sie verwendet werden. Für diesen Fall ist ein Grenzwert von max. 5% Prozent des Produktgewichts festgelegt. Der Einsatz von Gentechnik ist beispielsweise in allen Bereich des Biolandbaus verboten. Es müssen auf die Naturbelassenheit Rücksicht genommen werden und somit Zusatzstoffe reduziert werden. Das AMA-Biosiegel schließt ca. ein Viertel der Zusatzstoffe, welche durch die EU-Bio-Verordnung zugelassen sind, aus. Selbst bei der Verpackung gibt es strenge Vorschriften, etwa dass chlorhaltiges Verpackungsmaterial von der Verwendung ausgeschlossen ist.
Die Agrana als alleiniger Zucker-Be- und Verarbeitungsbetrieb in Österreich setzt bei der Lebensmittelsicherheit auf weltweit anerkannte Standards und Zertifizierungen, wie beispielsweise FSSC 22000, ISO 22000 und IFS.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Zucker ist geregelt durch Verordnungen auf EU-Ebene. Seit 13. Dezember 2016 gilt die verpflichtende EU-einheitliche Nährwertkennzeichnung. Diese regelt die Nährwertdeklaration von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die enthaltenen Inhaltsstoffe müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden.
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