Qualitätssicherung und -programme

Von der Kontrolle bis zum Gütesiegel

Qualitätssicherung

Für österreichischen Zucker gibt es derzeit kein österreichisches Qualitätssicherungsprogramm, es werden v. a. Produkte, die Zucker als Zutat beinhalten, ausgezeichnet. Beispiel hierfür ist z. B. ein Bio-Joghurt mit dem AMA-Bio-Siegel, welches nicht nur biologische Milch, sondern ebenso Zucker, der in Österreich geerntet, be- und verarbeitet wurde, beinhalten muss. Ein Betrieb, welcher mit dem AMA-Handwerk-Siegel zertifiziert ist, verwendet lediglich Rohstoffe aus der Region. So greift z. B. ein Bäcker oder Konditor auf heimischen Zucker zurück.

Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.

Das Ursprungs- und Gütezeichen der AMA, welches kurz AMA-Gütesiegel genannt wird, ist ein Qualitätsprogramm. Um diese Qualitätsauszeichnung zu erlangen, müssen eine Vielzahl an Richtlinien befolgt werden

Bei verarbeiteten Produkten müssen alle Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Nur unter besonderen Umständen, wenn gewisse Zutaten nur aus konventioneller Landwirtschaft verfügbar sind, dürfen sie verwendet werden. Für diesen Fall ist ein Grenzwert von max. 5% Prozent des Produktgewichts festgelegt. Der Einsatz von Gentechnik ist beispielsweise in allen Bereich des Biolandbaus verboten. Es müssen auf die Naturbelassenheit Rücksicht genommen werden und somit Zusatzstoffe reduziert werden. Das AMA-Biosiegel schließt ca. ein Viertel der Zusatzstoffe, welche durch die EU-Bio-Verordnung zugelassen sind, aus. Selbst bei der Verpackung gibt es strenge Vorschriften, etwa dass chlorhaltiges Verpackungsmaterial von der Verwendung ausgeschlossen ist.

Die Agrana als alleiniger Zucker-Be- und Verarbeitungsbetrieb in Österreich setzt bei der Lebensmittelsicherheit auf weltweit anerkannte Standards und Zertifizierungen, wie beispielsweise FSSC 22000, ISO 22000 und IFS.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Zucker ist geregelt durch Verordnungen auf EU-Ebene. Seit 13. Dezember 2016 gilt die verpflichtende EU-einheitliche Nährwertkennzeichnung. Diese regelt die Nährwertdeklaration von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die enthaltenen Inhaltsstoffe müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden.

Links

Mehr Informationen zu den Gütesiegel

Auf rot-weiß-rotem Hintergrund steht in ovaler Form "Geprüfte Qualiätit Austria" und "AMA Gütesiegel" © AMA-Marketing

AMA-Gütesiegel

Das AMA-Gütesiegel zeichnet Lebensmittel mit besonders hoher Qualität aus. Es gibt Auskunft über die Herkunft, ist behördlich anerkannt und wird regelmäßig kontrolliert.

mehr
In einem roten Kreis mit weißer Mitte steht "Geprüfte Qualität Austria" und "AMA Biosiegel". © AMA-Marketing

AMA-Biosiegel

Das AMA-Biosiegel zeichnet Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft aus. Es informiert über die Herkunft, ist behördlich anerkannt und wird regelmäßig kontrolliert.

mehr
In einer ovalen Form ist mittig eine Landschaft in grün gezeichnet mit rot-weiß-roter Fahne davor. Dieses Bild umgibt der Schritzug "Gutes vom Bauernhof". © Gutes vom Bauernhof

Gutes vom Bauernhof

Mit „Gutes vom Bauernhof“ kann ein landwirtschaftlicher Betrieb ausgezeichnet werden. Seine Produkte, die er in der Direktvermarktung verkauft, dürfen dann das "Gutes vom Bauernhof"-Logo tragen.

mehr
Illustration Einkaufskiste mit Obst, Gemüse, Wurst und Nudeln mit Gütesiegel von Eva Kail © Eva Kail/LK NÖ

Geprüfte Qualität

Gütesiegel zeichnen Produkte von Qualitätsprogrammen aus: Gekennzeichnete Erzeugnisse erfüllen hohe Standards, deren Einhaltung kontrolliert wird. Gütesiegel dienen v. a. zur Orientierung beim Einkauf.

mehr
Arrow Left
Arrow Right
Suchen Image
WhatsApp
Back to top