Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
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Geflügelfleisch ist ein sehr streng geprüftes Lebensmittel. Es werden bei den geflügelhaltenden Betrieben bis hin ins Verkaufsgeschäft Kontrollen durchgeführt.
Da alle Geflügelbetriebe am Geflügelgesundheitsdienst (Qualitätsgeflügelvereinigung QGV) teilnehmen, werden alle wesentlichen Eckdaten jeder Herde vom Brutei bis hin zum verarbeiteten Produkt elektronisch festgehalten, wodurch eine lückenlose Aufzeichnung und eine Lebensmittelsicherheitsbasis gewährleistet werden. Jeder Betrieb, von den Elternbetrieben bis zum Schlachthof, werden Daten erhoben. Elternbetriebe geben die Herkunft und Anzahl der Elterntierküken preis, sowie durchgeführte Impfungen, die Brütereien als nächste Station veröffentlichen die Herkunft der Bruteier, die Schlupf- und Ausfallsrate, die Impfungen, als auch die Anzahl und Zieladresse der verschickten Küken. Bei den Mastbetrieben übernimmt der Tierarzt die Eingabe der Daten. Diese sind der Lieferant der Küken, das Ein-, als auch das Ausstalldatum, die Hühneranzahl, durchgeführte Impfungen und medikamentöse Behandlungen. Das Datum der Salmonellenprüfung drei Wochen vor dem Mastende, sowie die Untersuchung direkt vor der Ausstallung sind ebenso zu dokumentieren. Außerdem müssen bei der Anlieferung am Schlachthof eine Transportbescheinigung und das Dokument, welche die Einhaltung der Wartezeit nach einer Medikamentenverabreichung bestätigt.
Zur Nachvollziehbarkeit der Tierbewegung, ist gemäß Geflügelhygieneverordnung 2007 ein Herdenbestandsblatt anzulegen. Dieses gibt z. B. Auskunft über die Anzahl und Herkunftsbetriebe der eingestallten Tiere, Verluste und Abgänge, Futtermittelherkunft, Krankheiten, Untersuchungen und Behandlungen.
Geflügelfleisch ist ein sehr streng geprüftes Lebensmittel. Es werden sowohl bei den geflügelhaltenden Betrieben Kontrollen durchgeführt, sowie bei den Schlacht- und Zerlegbetrieben bis hin ins Verkaufsgeschäft. Sollten bei den Kontrollen falsche oder nicht nachvollziehbare Angaben aufgedeckt werden, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
Der Bauernhof wird von der AMA kontrolliert, am Schlachtbetrieb erfolgt die Identifizierung und Kennzeichnung des Schlachtkörpers, sowie die Kontrolle der gesetzlich verpflichtenden Mindestangaben zur Geflügelfleischkennzeichnung durch einen behördlich unabhängigen Klassifizierer, einen Fleischuntersuchungstierarzt, eine unabhängige Kontrollstelle als auch durch die AMA. Die letzten beiden Organe führen ebenso die Kontrolle der Angaben der freiwilligen Geflügelfleischkennzeichnung durch (z. B. im Rahmen der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Hendlmast“, für das Qualitätsprogramm AMA-Gütesiegel). Landwirte selbst müssen mind. einmal jährlich die Einhaltung der Kriterien anhand einer Checkliste überprüfen und dokumentieren. Am Zerlegebetrieb und im Verkaufsgeschäft werden die gesetzlich verpflichtende Mindestangaben zur Geflügelfleischkennzeichnung vom Fleischuntersuchungstierarzt bzw. der Lebensmittelaufsicht, einer unabhängigen Kontrollstelle sowie der AMA überprüft. Die Arbeit der AMA-Kontrolleure selbst, wird ebenso von Überkontrolleuren geprüft.
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Bei der Geflügelhaltung in Österreich gibt es spezielle Qualitätsprogramme (z.B. AMA-Gütesiegel), welche eine hohe Fleischqualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Fleischverpackung auszuweisen oder zusätzliche Angaben machen zu können, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Derzeit nehmen am AMA-Gütesiegelprogramm rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe, davon 400 Masthendl- und Putenhalter teil.
Um diese Qualitätsauszeichnung zu erlangen, müssen eine Vielzahl an Richtlinien befolgt werden. Von der Geburt, über den Transport zum Schlachthof bis zur Verarbeitung des Fleisches. Außerdem darf nur vollständig in Österreich erzeugtes Fleisch mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet werden: So muss etwa die Ausbrütung der Eier, die Aufzucht der Hühner und Puten, bis hin zur Schlachtung und Zerlegung jeder Produktionsschritt in Österreich stattfinden. Um bei der Schlachtung eine Vermischung mit Nicht-AMA-Fleisch vorzubeugen, werden die Tiere bei der Anlieferung am Schlachthof identifizier und die Schlachtung erfolgt anschließend chargenweise. Bei der Fleischproduktion müssen ebenso Futtermittel-, Gesundheits- sowie Hygienestandards erfüllet werden: Bezüglich des Futters muss der Großteil vom Bauernhof selbst stammen und das zugekaufte Ergänzungsfutter muss AMA-zertifiziert sein. Die Gesundheit betreffend dürfen Arzneimittel nicht vorbeugend, sondern nur nach Verordnung durch einen Tierarzt verabreicht werden. Müssen Antibiotika eingesetzt werden, ist die Wartezeit bis zum Verkauf der Tiere doppelt so lange als gesetzlich vorgeschrieben. Streng verboten sind die Verabreichung von Hormonen oder antibiotischer Leistungsförderer. Außerdem verpflichtet sich der Landwirt zur laufenden Betreuung durch Tierärzte. Auf den Schlachthöfen herrschen strenge Hygienevorschriften und es werden zahlreiche Kontrollen durchgeführt, dass nur gesunde und unverletzte Tiere der Schlachtung zugeführt werden, Arbeitsgeräte, Räume und Einrichtungen desinfiziert sind und nur Schlachtkörper ohne Fehler, welche unter den mikrobiologischen Grenzwerten liegen, verarbeitet werden. Außerdem wird von jedem AMA-Gütesiegel-Geflügel nach der Schlachtung der pH1-Wert gemessen um den Fleischfehler PSE (pale=blass, soft= weich, exudative= wässrig) auszuschließen, der bei der späteren Zubereitung zum Schrumpfen, Austrocknen und Zähwerden des Fleisches führt. Nur Geflügel der höchsten Handelsklasse A wird mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet.
Um eine AMA-Bio-Zertifizierung zu erhalten, müssen bei der Bio-Lebensmittel-Erzeugung aufbauend auf den AMA-Gütesiegelkriterien noch zusätzlich jene für eine biologische Produktion eingehalten werden.
Im Bereich der Bio-Mast müssen die Anforderungen an die Stallfläche, das Tageslicht, die Einstreumenge und den Auslauf erfüllt werden. Das Mastgeflügel aus biologischer Landwirtschaft hat eine längere Mastdauer und wird deshalb später geschlachtet als jene der konventionellen Wirtschaftsweise. Dies hat Auswirkungen auf die Futtermenge und die Fleischqualität aber folglich auch auf den Preis.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen.
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