Kennzeichnung

Verpflichtende und freiwillige Hühnerfleisch-Kennzeichnungen

Bei der Kennzeichnung von Hühnerfleisch kann man zwischen der verpflichtenden und der freiwilligen Kennzeichnung unterscheiden. Außerdem gibt es das Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen, welches EU-weit auf den geprüften Schlachtkörpern angebracht wird.

Schlachtgeflügel muss nach den aktualisierten einheitlichen Richtlinien der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 gekennzeichnet und im VIS registriert werden. Aufgrund der Kennzeichnungspflicht kann jede Phase der Produktion transparent gemacht werden, wodurch sie die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit darstellt.

Seit 2015 gilt die verpflichtende EU-einheitliche Herkunftskennzeichnung für verpacktes, nicht aber für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch. Folgende Angaben müssen bzgl. Herkunft auf dem Etikett ausgewiesen werden.

  • Partienummer (Identifikationsnummer: Ohrmarke bzw. Chip/Tätowierstempel) des Tieres (Angabe lautet zB Referenznummer XXXX)
  • Land der Aufzucht (Angabe lautet zB Aufgezogen in Österreich)
  • Land der Schlachtung (Angabe lautet zB Geschlachtet in Österreich)

Zusätzlich zu diesem gesetzlichen Mindestmaß gibt es freiwillige Geflügelfleisch-Kennzeichnungssysteme, welche in Österreich von allen maßgeblichen Schlachtbetrieben und Handelsketten unterstützt werden. Ein bekanntes System ist jenes der AMA Marketing GesmbH. Nur wenn ein Betrieb an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnimmt und nach deren Richtlinien wirtschaftet (z. B. AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Hendlmast“ gilt für Hendlmast), darf bzw. muss er weitere Angaben an der Produktverpackung ausweisen und muss sich zusätzlichen Kontrollen der freiwilligen Systeme unterziehen. Die ergänzenden freiwilligen Angaben auf der Produktverpackung sind nach dem AMA-Zertifizierungs-System folgende:

  • Fleischkategorie (z. B. Suppenhühnerfleisch)
  • Region innerhalb des Staates
  • Name des Bauern
  • Qualitäts- und Markenprogramme (z. B. AMA-Gütesiegel)
  • Produktionsweise (z. B. Weidehaltung)
  • Fleischqualität (z. B. Tieralter usw.)

Wird auf dem Etikett zusätzlich die Bezeichnung „Ursprung“ angeführt, weist dies darauf hin, dass das Tier im gleichen Land erbrütet, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. „Ursprung Österreich“ steht somit für 100 % österreichisches Fleisch.

Das Genusstauglichkeitskennzeichen ist EU-weit auf allen amtlich geprüften Schlachtkörpern anzuführen und gibt Auskunft über die Unbedenklichkeit des Fleisches für den Verzehr und der Entsprechung der EU-Richtlinien. Nach der Schlachtung wird bei der Schlachtkörper-Beschau mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen das Fleisch zum Verkauf freigegeben. Das Identitätskennzeichen wird auf alle übrigen tierischen Erzeugnisse bzw. auf deren Verpackungen von Lebensmittelunternehmen angebracht.

Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (zB AT steht für Österreich) in dem das Produkt verpackt wurde, die darauffolgenden fünf Zahlen in der zweiten Zeile bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs und in der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft des Fleisches selbst, sagt das Zeichen nichts aus.

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