Qualitätssicherung und -programme

Von der Kontrolle bis zum Gütesiegel

Qualitätssicherung

Gemüse aus dem Erwerbsgemüsebau und die Betriebe entlang der Nahrungsmittelkette werden auf dem Weg vom Anbau bis zum angebotenen Gemüse im Handel oft kontrolliert.

Unter die Kontrollpflicht fallen nicht nur die Sozialstandards und Arbeitsbedingungen, Fremdarbeitskräftebeschäftigung am Betrieb, sondern auch die Hygiene- und Sicherheitsstandards, die Düngemittelausbringung, Pflanzenschutz und Bewässerung. Darüber hinaus müssen regelmäßige Aufzeichnungen gemacht werden. Produziert der Betrieb Gemüse zum Beispiel nach AMAG.A.P.-Standard (AMA-Gütesiegel), fallen die Kontrollen häufiger aus und die zu kontrollierenden Richtlinien sind strenger als die gesetzlichen Vorgaben. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft. Aber nicht nur die Gemüseanbaufläche, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lagereinrichtungen der Handelsketten, das Gemüse selbst oder die Etikettierung werden Kontrollen unterzogen.

Fruchtgemüse muss gesund, sauber, trocken, ohne Beschädigungen und frei von Schädlingen sein und darf keinen fremden Geruch oder Geschmack aufweisen. Außerdem muss das Gemüse ausreichend entwickelt und frisch sein. Um weltweit einheitliche Standards zu haben, mit denen der Handel erleichtert wird und welche auch den Preis bestimmen, wird Gemüse nach Qualitätskriterien in Handelsklassen eingeteilt. EU-weit werden die Vermarktungsnormen vorgegeben. Hierfür wird das Gemüse in drei Klassen eingeteilt.

  • Die Klasse Extra weist auf höchste Qualität hin,
  • Klasse I auf gute Qualität,
  • und Gemüse der Klasse II entspricht den Mindeststandards, müssen aber dennoch hinsichtlich Qualität, Haltbarkeit und Aufmachung den Verkaufsnormen entsprechen.

Neben der Einteilung nach Klassen, wird auch eine Größensortierung vorgenommen. Für z. B. Gemüsepaprika und Paradeiser gelten spezielle Vermarktungsnormen. Paradeiser dürfen etwa beim Verkauf keine Blätter auf den Rispen tragen.

In einer Verpackungseinheit dürfen in der Regel nur die gleichen Gemüsesorten, welche identen Ursprungs, Güte und Größe sind, zusammengefasst werden. Es sei denn, es wird explizit darauf hingewiesen. Auf der Verpackung des Gemüses müssen Angaben gemacht werden zum Verpacker und/oder Absender, der Gemüseart und ggf. deren Bearbeitung und eventuell der Gemüsesorte, dem Ursprungsland, auf freiwilliger Basis dem Anbaugebiet und bezüglich Handelsmerkmale die Klasse, Größe und Stückzahl.

Qualitätsprogramme

Bei der Gemüseerzeugung gibt es verschiedene Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme gibt es etwa für Bio-Produkte oder für Obst, welches an Erzeugerorganisationen (z. B. Bundesgemüsebauverband Österreichs oder LGV-Frischgemüse) geliefert wird.

Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.

Gemüse, welches das AMA-Gütesiegel trägt, wurde sowohl in Österreich gepflanzt, gepflegt, geerntet, als auch verpackt. Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind

  • die nachvollziehbare und transparente Herkunft des Gemüses,
  • die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
  • die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).

Um hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Nachvollziehbarkeit Klarheit zu schaffen, wurde ein internationaler Kriterienkatalog erstellt. Auf Basis dieses Internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBAL G.A.P wurde das österreichische Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. geschaffen. Österreichische landwirtschaftliche Betriebe können von der AMA mit der Zertifizierung AMAG.A.P. ausgezeichnet werden. Diese Abkürzung steht für Gute Agrarpraxis. Die Zertifizierung vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Handel ist die Basis für das AMA-Gütesiegel. Die Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Aufzeichnung und dem Pflanzenschutz. Derzeit nehmen rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe an den Zertifizierungssystemen der AMA teil, davon ca. 1.500 Obst-, Gemüse und Kartoffelproduzenten.

Um die Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, muss jede Kiste mit AMA-Gütesiegel-Gemüse gekennzeichnet werden. Die Lagerung, Sortierung und das Abpacken hat chargenweise zu erfolgen. Vor dem Inverkehrbringen durch den Handel wird das Gemüse nochmals einer Eingangskontrolle unterzogen.
Um die hohe Qualität abzusichern, werden jährlich rund 2.700 Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen neben der Produktqualität, die Rückverfolgbarkeit, die Hygienerichtlinien, die Arbeitssicherheit, sowie die Bodenbewirtschaftung, die Düngung und die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Beim Rückstandsmonitoring werden Blattproben während der Vegetation und in weiterer Folge Ernteproben gezogen und auf die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln getestet. Eine Probe wird dabei auf ca. 600 verschiedene Substanzen (Wirkstoffe) untersucht. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum von externen Überkontrollen überprüft.

In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe bzw. 10 % der Landwirte, welche biologisch nach AMA-Biosiegel-Richtlinien produzieren. Hierfür müssen nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien, sondern auch Richtlinien, welche über das Bio-Gesetz hinausgehen, erfüllt werden.

Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.

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Mehr Informationen zu den Gütesiegel

Auf rot-weiß-rotem Hintergrund steht in ovaler Form "Geprüfte Qualiätit Austria" und "AMA Gütesiegel" © AMA-Marketing

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Das AMA-Gütesiegel zeichnet Lebensmittel mit besonders hoher Qualität aus. Es gibt Auskunft über die Herkunft, ist behördlich anerkannt und wird regelmäßig kontrolliert.

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In einem roten Kreis mit weißer Mitte steht "Geprüfte Qualität Austria" und "AMA Biosiegel". © AMA-Marketing

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Illustration Einkaufskiste mit Obst, Gemüse, Wurst und Nudeln mit Gütesiegel von Eva Kail © Eva Kail/LK NÖ

Geprüfte Qualität

Gütesiegel zeichnen Produkte von Qualitätsprogrammen aus: Gekennzeichnete Erzeugnisse erfüllen hohe Standards, deren Einhaltung kontrolliert wird. Gütesiegel dienen v. a. zur Orientierung beim Einkauf.

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