Kennzeichnung
von Schweinefleisch
Bei der Kennzeichnung von Schweinefleisch kann man zwischen der verpflichtenden Schweinefleischkennzeichnung und der freiwilligen Schweinefleischkennzeichnung unterscheiden. Außerdem kannst du in diesem Artikel auch noch etwas über die Genusstauglichkeitskennzeichen lesen.
Schlachtschweine müssen nach den aktualisierten einheitlichen Richtlinien der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 gekennzeichnet und im VIS registriert, sowie eine Verbringungsmeldung erstattet werden.
Aufgrund der Kennzeichnungspflicht kann jede Phase der Produktion transparent gemacht werden, wodurch sie die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit darstellt. Vor dem erstmaligen Verlassen des Betriebes erhalten die Schweine eine Ohrmarke bzw. einen Tätowierstempel, wodurch sie auch elektronisch erfasst werden können. Jedes Schwein ist in der Regel spätestens 30 Tage vor der Schlachtung mit einem Tätowierstempel zu markieren, aufgrund dessen man die Herkunft rückverfolgen kann. Der Tätowierstempel der Schlachtschweine gibt zuerst das Länderkürzel an (AT für Österreich), darauf folgt eine Ziffer, welche für das Bundesland steht und anschließend die Betriebsnummer des Mastbetriebs. Zusätzlich können auch noch Zeichen für Qualitätsprogramme (z. B. AMA-Gütesiegel) tätowiert werden. Zusammen mit der später angebrachten laufenden Schlachtnummer kann jede Handelsstufe Auskunft zur Herkunft geben.
Seit 2015 gilt die verpflichtende EU-einheitliche Herkunftskennzeichnung für verpacktes, nicht aber für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch. Folgende Angaben müssen bzgl. Herkunft auf dem Etikett ausgewiesen werden.
- Partienummer (Identifikationsnummer: Ohrmarke bzw. Tätowierstempel) des Tieres (Angabe lautet z. B.: Referenznummer XXXX)
- Land der Aufzucht (Angabe lautet z.B.: Aufgezogen in Österreich)
- Land der Schlachtung (Angabe lautet z. B.: Geschlachtet in Österreich)
Wird auf dem Etikett zusätzlich die Bezeichnung „Ursprung“ angeführt, weist dies darauf hin, dass das Tier im gleichen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. „Ursprung Österreich“ steht somit für 100 % österreichisches Fleisch.
Aufbauend auf dem gesetzlichen Mindestmaß der Schweinefleischkennzeichnung gibt es auch die Möglichkeit, zusätzliche Angaben gegenüber den Konsumenten zu machen. Dies ist mit freiwilligen Kennzeichnungssystemen möglich. Aktuell sind in Österreich zwei solcher System zur Schweinefleischkennzeichnung in Verwendung: das „sus“-System (Etikettierungssystem der AMA) und das „VUQS-S“-System (Etikettierungssystem des Vereines zur Ursprungs- und Qualitätssicherung). Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Die ergänzenden freiwilligen Angaben auf der Produktverpackung können folgende sein:
- Ursprung (z. B. Region innerhalb des Staates)
- Angabe des Bauern (inkl. Ursprung „Österreich“)
- Produktionsweise (z. B. Bio, Almhaltung)
- Fleischqualität (z. B. Rasse, pH1-Messung usw.)
Wird auf dem Etikett zusätzlich die Bezeichnung „Ursprung“ angeführt, weist dies darauf hin, dass das Tier im gleichen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. „Ursprung Österreich“ steht somit für 100 % österreichisches Fleisch.
Das Genusstauglichkeitskennzeichen ist EU-weit auf allen amtlich geprüften Schlachtkörpern anzubringen und gibt Auskunft über die Unbedenklichkeit des Fleisches für den Verzehr und der Entsprechung der EU-Richtlinien. Nach der Schlachtung wird am Ende der Schlachtkörperuntersuchung (Beschau) mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen das Fleisch zum Verkauf freigegeben. Dieses Genusstauglichkeitskennzeichen wird auch auf allen übrigen tierischen Erzeugnissen bzw. auf deren Verpackungen von Lebensmittelunternehmen angebracht.
Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (zB AT steht für Österreich) in dem das Produkt verpackt wurde, die ersten beiden Ziffern in der zweiten Zeile geben das Bundesland an, geordnet nach dem Alphabet, die drei darauffolgenden Zahlen bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs. In der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft des Fleisches selbst sagt das Zeichen nichts aus. Die Kennzeichnung ist nicht primär für den Endverbraucher, sondern die Überwachungsbehörden und Handelspartner gedacht. Aus dem Kennzeichen sind nur Rückschlüsse auf den Herstellungsbetrieb möglich, nicht aber etwa auf die Herkunft der Rohstoffe.
© Elisabeth Heidegger/LK NÖ