Haltungsformen und Stallungen

Wie das Geflügel lebt, das unsere Eier legt

Haltungsformen

In Österreich ist die Käfighaltung seit 2009 verboten, die Übergangsfrist für diese Betriebe, welche 1 % der Legehennenbetriebe ausmachten, lief 2020 aus. Heutzutage dürfen nur mehr Boden- Freiland- oder Biohaltung als Haltungsform gewählt werden. Die Bodenhaltung hat mit 57 % den größten Anteil an der Legehennenhaltung. Ein Drittel der Legehennen lebt in Österreich im Freiland, nämlich 30 % sind der Freiland- und 13 % der Bio-Haltung zuzuordnen. 22 % der Legehennenbetriebe befinden sich in Niederösterreich. Insgesamt gibt es in Österreich ca. 7,49 Mio. Legehennenplätze, welche sich zum einen auf kleine Betriebe und zum anderen auf größere registrierte Legehennenhalter aufteilen. In Niederösterreich gibt es 2,18 Mio. Legehennen.

Seit 2010 werden Legehennen, deren Eiern den österreichischen Markt beliefern, mit gentechnikfreiem Futter gefüttert. Drei Jahre später wurde außerdem festgelegt, dass nur mehr Soja aus dem Donauraum im Futter eingesetzt werden darf. Weiters sticht hervor, dass in Österreich das Futter der Tiere – welches vor allem aus Mais (40 %) und Weizen (25 %) besteht – auf heimischen Äckern wächst. Weitere nährstoff- und eiweißreiche Futtermittel, die die Legehennen in ihrer Leistung unterstützen, sind Sojabohnen mit Futtererbsen oder Ackerbohnen (17 %), eine Mineralstoffmischung inkl. Kalk (10 %) und Sonnenblumenkuchen (8 %).

Während die herkömmliche Käfighaltung in Europa mittlerweile verboten ist, gilt sie dennoch weltweit als gebräuchlichste Haltungsform für Legehennen. Die ausgestalteten Käfige sind mit einer Scharrfläche ausgestattet, was dem Scharrtrieb der Tiere entgegenkommt. Weiters verfügen die Käfige über Sitzstangen, jedoch ist die Fläche sehr begrenzt. Ein Käfig muss mind. 2.000 qcm groß sein und jeder Legehenne müssen 600 qcm nutzbare Fläche zur Verfügung stehen. Damit das Ei nach dem Legen sauber zum Konsumenten gelangt und auch nicht von der Henne beschädigt wird, weisen die Böden der Nester eine leichte Neigung auf, wodurch das Ei aus dem Nest direkt auf ein Förderband rollt. Eine andere Möglichkeit der Eiabnahme ist auch das manuelle Einsammeln.

Da die Ei-Erzeugung bei Käfighaltung überaus kostengünstig ist, werden vor allem Eier dieser Haltungsform zur Verarbeitung in Lebensmittel genutzt, da in Produkten verarbeitetet die Legehennenhaltung nicht deklariert werden muss.

Bei der Bodenhaltung können sich die Hennen ungehindert im Stall bewegen, jedoch steht ihnen kein Auslauf zur Verfügung. Ein Außenscharrraum kann auf freiwilliger Basis angeboten werden. Wie viele Tiere pro Quadratmeter zugelassen sind, hängt von der Stallform ab. Man unterscheidet hier zwischen einer einzigen nutzbaren Ebene, welche in der Mitte Sitzstangen und Nester aufweist, und dem Stallsystem mit mehreren Ebenen, jedoch max. vier, welche so angeordnet sein müssen, dass keine Ausscheidungen auf die Ebenen darunter fallen können. Bei mehreren nutzbaren Ebenen können 9 Tiere pro Quadratmeter gehalten werden, bei nur einer Nutzebene sind es 7 - 9 Tiere, abhängig vom zusätzlich angebotenen Außenscharrraum und einem erhöhten Fütterungsplatz. Ein Drittel des Stallbodens muss eingestreut sein, z. B. mit Stroh, Holzspäne oder Sand, damit die Hennen ihren natürlichen Scharrtrieb ausüben können. Ebenso geregelt sind die Fütterungsplätze, Tränken, Sitzstangen und Nester.

Die Gebäude und Einrichtungen im Stall sind sowohl bei der Freiland-, als auch bei der Bodenhaltung ident. Wird die Bodenhaltung allerdings um eine Auslauffläche erweitert, handelt es sich um eine Freilandhaltung. Diese Haltungsform gewährt den Legehennen tagsüber uneingeschränkten Auslauf, welcher mind. 8 qm pro Tier beträgt. Auf der Auslauffläche müssen Unterschlupfmöglichkeiten zur Verfügung stehen und sie muss zum größten Teil bewachsen sein. Sollte der Auslauf für einen befristeten Zeitraum gesperrt sein, z. B. aufgrund von veterinärrechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise Schutz vor Seuchen, darf die Auslaufbeschränkung nicht länger als 12 Wochen ausfallen, da die Eier andernfalls nicht mehr unter Freilandhaltung vermarktet werden dürfen.

Österreichweit gibt es ca. 300 Bio-Ei-Betriebe, welche mehr als 150 Mio. Bio-Eier erzeugen. Etwa jede zehnte Legehenne wird biologisch gehalten. Dieser Schnitt liegt weit über den EU-Werten. Die Küken für die Legehennenhaltung kommen von biologischen Junghennenbetrieben, welche außerdem die männlichen Küken nach dem Schlüpfen nicht aussortieren, sondern mästen. Eier aus Ökologischer Erzeugung stammen von Legehennen, welche nahezu wie bei der Freilandhaltung gehalten werden, aber sich z. B. beim Futter unterscheiden, denn dieses muss zu 95 % biologisch sein. Die Gruppengröße der Legehennen ist reglementiert und beträgt 3.000 Stück, pro Quadratmeter Stallfläche dürfen außerdem nur max. sechs Hennen gehalten werden. Darüber hinaus stehen hierzulande jeder Henne zehn Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung, während die EU-Bio-Verordnung lediglich vier Quadratmeter vorsieht.

Stallungen

Bei der Legehennenhaltung wird darauf geachtet, dass die Stallungen den Ansprüchen der Tiere entsprechen.

Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Platzangebot, Bewegungsfreiheit, Bodenbeschaffenheit, baulicher Ausstattung der Haltungseinrichtungen, Fütterung, wie auch die Sicherheitsanforderungen im Bundestierschutzgesetz geregelt. Da das primäre Ziel einer nachhaltigen Produktion das Tierwohl hinsichtlich Gesundheit ist, führen laufende tierärztliche Kontrollen, strenge Futtermittelgesetze, hygienische und artgerechte Haltung zu einem qualitativ hochwertigen Ei. Die Wahl der Haltungsform und der Stalleinrichtung hängt schlussendlich von der wirtschaftlichen Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe ab. Legehennenhaltung wird in Österreich in Form von Bio-, Freiland-, Boden- und bis 2020 auslaufender ausgestalteter Käfighaltung praktiziert.

Das Stallklima (Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und –bewegung und Schadgase) muss an die Bedürfnisse angepasst und der Sozialkontakt gewährleistet sein, da diese Faktoren wesentlich zum Wohlbefinden und somit zur Gesundheit der Tiere beitragen. Der Stall ist vorzugsweise groß und hell, sollte in der Junghennenhaltung warm und als Legehennenstall kühler sein. Weiters muss er einfach zu reinigen, zugluftfrei aber dennoch leicht zu lüften sein. Die Lüftung kann entweder natürlich vorhanden sein aufgrund der Bauweise (z.B. Fenster), oder mechanisch in Form von Ventilatoren. Natürlich ist auch eine Kombination beider Arten möglich, um dafür zu sorgen, dass der Ammoniakgehalt in der Luft, welcher durch Kot entsteht, nicht die empfohlene Werte überschreitet. Mit Hilfe des Lichts lässt sich die Legeleistung der Hennen steuern, da ihr Legetrieb mit einem 12-Stunden-Tag gefördert wird.

Suchen Image
WhatsApp
Back to top