Tierhaltung
Stallungen und Haltungsformen von Schaf und Lamm
© Philipp Monihart/LK NÖ In Österreich nimmt die Schaf- und Ziegenhaltung an Bedeutung zu, was zurückzuführen ist auf die extensive Bewirtschaftung von Grünland. Derzeit halten ca. 16.100 Schaf- und Ziegen-Betriebe rund 440.400 Schafe. Die Schafhaltung erfolgt v.a. im Nebenerwerb und stellt für kleinere Grünlandbetriebe, welche im Berg- und Hügelland lokalisierbar sind, eine wichtige Einkommensquelle dar. Während in Österreich ein Betrieb im Schnitt 27 Tiere haltet.
© Rene van Bakel/asablanca.com Von wirtschaftlichem Interesse ist heutzutage nur noch die Erzeugung von qualitativ hochwertigem Lammfleisch, die Mast von älteren Tieren ist hingegen kaum mehr relevant, da in diesem Bereich keine Nachfrage herrscht.
Bei der Junglämmerintensivmast ist eine rasche Zunahme erwünscht, da das Lamm bei der Schlachtung max. sechs Monate alt ist. Deshalb wird bereits ab der zweiten Lebenswoche Kraftfutter verfüttert, welches einen hohen Nährstoffgehalt aufweist.
Die Wirtschaftsfuttermast (z.B. Weidelämmermast) ist eine extensivere Haltungsform, welche v.a. bei Lämmern zum Einsatz kommt, die zwischen 100 und 120 Tagen gesäugt werden. Ziel dieser Haltung ist der niedrig ausfallende Einsatz von Kraftfutter bei gleichzeitig hoher Verwertung von Wirtschaftsfutter.
Die Stallendmast ist eine intensive Haltungsform, die – wie der Name schon sagt – eine rasche Zunahme vor der Schlachtung zum Ziel hat. Dies gilt beispielsweise für Lämmer, welche auf der Weide nicht das Mastendgewicht oder die Schlachtreife erreicht haben und nun energiereiches Kraftfutter erhalten.
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© Philipp Monihart/LK NÖ Bei der Schafhaltung wird in Österreich darauf geachtet, dass die Stallungen den Ansprüchen der Tiere entsprechen. Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Platzangebot, Bewegungsfreiheit, Bodenbeschaffenheit, baulicher Ausstattung der Haltungseinrichtungen, wie auch die Sicherheitsanforderungen im Bundestierschutzgesetz geregelt. Da das primäre Ziel einer nachhaltigen Produktion das Tierwohl hinsichtlich Gesundheit ist, führen laufende tierärztliche Kontrollen, strenge Futtermittelgesetze, hygienische und artgerechte Haltung zu einem qualitativ hochwertigen Schaf- bzw. Lammfleisch. Die Wahl der Haltungsform und Aufstallung hängt schlussendlich von der wirtschaftlichen Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe ab.
Das Stallklima (Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und –bewegung und Schadgase) muss an die Bedürfnisse angepasst und der Sozialkontakt gewährleistet sein, da diese Faktoren wesentlich zum Wohlbefinden und somit zur Gesundheit der Tiere beitragen. Da Schafe kühle und trockene, aber zugfreie Stallungen gegenüber warmen und feuchten bevorzugen, nutzen sie jede Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten, ebenso im Winter, hier aber auf Hobbybetrieben. Darauf basierend geht der Trend der Stallungsbauweise in Richtung Kaltstall, da dieser nicht gänzlich geschlossen ist.
Schafe bevorzugen einen weichen Boden, weshalb der Liegebereich im Stall weich und gedämmt oder mit Stroh eingestreut sein muss. Am beliebtesten ist in Österreich das gänzliche Einstreuen der Liegefläche, welches als Tiefstreusystem bezeichnet wird.
Schafe fühlen sich im Freien sehr wohl, weshalb eine Weidehaltung in Form einer Koppelhaltung für Schafe ein gutes Haltungssystem darstellt. Für eine Herde sollten mehrere Koppeln zur Verfügung stehen, welche sie in regelmäßigen Abständen wechseln können, wodurch immer genug Weidefläche zur Verfügung steht und andererseits sich die Fläche auch wieder erholen kann. Eine andere Form der Weidehaltung ist die Standweide. Hier muss die abgesteckte Fläche größer sein, dass die Schafe ausreichend Futter finden und sich die Vegetation gut regenerieren kann. Eine wechselnde Bewirtschaftungsform z.B. Mahd mit nachfolgender Beweidung, verringert den Parasitendruck. Dieser ist speziell auf Standweiden sehr hoch. Eine ganzjährige Weidehaltung ist in Österreich aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht möglich.
Die Anbindehaltung von Schafen ist verboten. Keine Anbindehaltung ist das Anbinden insbesondere zum Zweck von Pflegemaßnahmen und für die Dauer von Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen. In Anlagen zur Einzelbuchtenhaltung dürfen Schafe nur gehalten werden, wenn eine ausreichende Unterbrechung der Einzelbuchtenhaltung durch Weidegang oder Auslauf an mindestens 90 Tagen im Jahr gegeben ist.
© Paula Pöchlauer-Kozel/LK NÖ
© Eva Lechner/LK NÖ