Geschützte geografische Angabe g.g.A.

Die EU-Kennzeichnung "geschützte geografische Angabe" (g.g.A., engl. PGI) informiert über die Herkunft eines Produkts. Trägt ein Erzeugnis dieses Siegel, dann ist mindestens eine Produktionsstufe – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgt.

Das macht Produkte mit g.g.A. aus

Die EU-Kennzeichnung g.g.A. hat zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen. Dadurch sollen ihre einzigartigen Eigenschaften unterstrichen werden, die entweder hinsichtlich Qualität, Ansehen oder einem anderen Merkmal auf ihren geografischen Ursprung zurückzuführen sind. Produkte, die mit g.g.A gekennzeichnet sind, haben keine so enge Verbindung mit dem Herstellungsort wie Produkte mit dem g.U.-Kennzeichen, da die Rohstoffe nicht ausschließlich aus dem definierten Gebiet stammen müssen. Erzeugnisse mit g.g.A.-Kennzeichnung sind aber ortsgebundener als Lebensmittel mit g.t.S.-Kennzeichnung.

Von der Herstellung zur Kennzeichnung

Erzeugnisse

Lebensmittel, Weine und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse können mit dem Kennzeichen g.g.A. ausgewiesen werden. Bei Wein müssen mind. 85% der Trauben aus dem geografischen Gebiet kommen, wo der Wein hergestellt wird.

Kontrolle

Bevor das Produkt zugelassen wird, erfolgt eine Kontrolle auf nationaler und EU-Ebene. Hat dann das Lebensmittel das Siegel erhalten, finden weiterhin regelmäßige Kontrollen statt.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmittel und landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit dem g.g.A.-Logo ist verpflichtend, während jene bei Wein freiwillig ist.

Beispiele aus aller Welt

Im Jahr 2021 waren rund 1.350 internationale Marken bei der EU auf eAmbrosia als „geschützte geografische Angabe“ eingetragen.

Österreichische Erzeugnisse

Österreichische Lebensmittel, die Qualitätsprodukte sind und eine g.g.A.-Kennzeichnung tragen, sind beispielsweise der Marchfelder Spargel (g.g.A.), das Steirische Kürbiskernöl (g.g.A.), der Tiroler Speck (g.g.A.), der Steirische Kren (g.g.A.) oder der Gailtaler Speck (g.g.A.).

Internationale Marken

Internationale Erzeugnisse mit g.g.A. sind zum Beispiel Sneem Black Pudding, Obazda und Bayerische Brezn aus Deutschland, Darjeeling aus Indien, Gruyère aus Frankreich, Scottish Wild Salmon aus dem Vereinigten Königreich oder Gouda Holland aus den Niederlanden.


Eine Besonderheit

Geografische Angabe g.A. für Spirituosen und aromatisierte Weine

Speziell für Spirituosen und aromatisierte Weine wurde die EU-Kennzeichnung „Geografische Angabe für Spirituosen und aromatisierte Weine“ (g. A., engl. GI) eingeführt. Sie schützt den Namen des Erzeugnisses, wenn Qualität, Ansehen oder ein weiteres Merkmal auf den Ursprung zurückzuführen ist.

Mindestens einer der Herstellungsschritte von der Destillation bis zur Verarbeitung hat für die meisten dieser Erzeugnisse in dem definierten geografischen Gebiet zu erfolgen. Die Rohstoffe müssen allerdings nicht aus der genannten Region stammen.

Beispiele aus aller Welt

Im Jahr 2021 waren 260 internationale Marken bei der EU auf eAmbrosia als „geografische Angabe“ eingetragen.

Österreichische Spezialitäten

Österreichische Spirituosen und aromatisierte Weine, mit g.A.-Logo sind z. B. aus der Wachau der Weinbrand, Marillenbrand und Marillenlikör (g.A.), der Mariazeller Magenlikör (g.A.), der Inländerrum (g.A.) oder der Jagatee (g.A.).

Internationale Beispiele

Internationale Beispiele sind der Irish Whiskey, Tequila aus Mexiko, Pisco aus Peru, Grappa aus Italien, Korn/Kornbrand aus Deutschland, Polska Wódka aus Polen, Calvados aus Frankreich oder Irish Cream aus Irland und dem Vereinigten Königreich.


Mehr Informationen

Weitere Informationen und Videos zu den österreichischen Lebensmitteln mit g.g.A.-Kennzeichnung hält der Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel bereit.

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