
Bio-Logo der EU
Die Kennzeichnung von Produkten mit dem EU-Bio-Logo soll Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf zur Orientierung helfen und auch das Vertrauen in biologisch erzeugte Lebensmittel stärken.
Welche Produkte tragen das EU-Bio-Logo?
Seit Juli 2010 müssen jene Bio-Produkte das EU-Bio-Logo tragen, die in der EU mit Bio-Rohstoffen aus der EU produziert werden. Es wird allerdings unterschieden, ob ein Produkt das Logo verpflichtend tragen muss oder freiwillig darf.
Verpflichtend
Verpflichtend ist das Logo bei vorverpackten Bio-Produkten, die in der EU erzeugt und verkauft werden.
Freiwillig
Freiwillig kann das Logo genutzt werden, wenn die Bio-Produkte nicht vorverpackt sind oder sie in Drittländern verkauft werden. Importierte Produkte dürfen auch das EU-Bio-Logo tragen, wenn die Erzeugnisse den EU-Vorschriften entsprechen, die für die Einfuhr von Bio-Produkten gelten.
Das Logo darf aber nicht immer verwendet werden!
Es gibt auch Produkte, bei denen das EU-Bio-Logo nicht verwendet werden darf. Enthalten die Produkte weniger als 95 % biologische Zutaten oder gibt es für manche Produkte keine gültigen Bio-Vorschriften, dann darf das Logo nicht verwendet werden. Auch in der Gemeinschaftsverpflegung oder wenn ein Betrieb gerade erst die biologische Erzeugung eingeführt hat, darf nicht mit dem EU-Bio-Logo geworben werden.
Was kann man von dem EU-Bio-Logo alles ablesen?
Neben dem EU-Bio-Logo müssen auch noch andere Daten angegeben werden:
Code der Kontrollstelle oder –behörde
Beim EU-Bio-Logo steht außerdem der Code der Kontrollstelle bzw. Kontrollbehörde. Dieser setzt sich aus drei Kürzeln zusammen: AB-XYZ-123
„AB“ ist der ISO-Code von dem Land, wo die letzte Kontrolle erfolgt ist.
„AT“ steht z. B. für „Österreich“
„XYZ“ verweist auf den biologischen Zusammenhang.
„BIO“ steht z. B. für „Biologisch“
„123“ sind drei Ziffern, die für die Kontrollstelle stehen, welche den Unternehmer überprüft hat, der die letzte Handlung am Produkt durchgeführt hat. Die erste Ziffer lässt auch auf das Bundesland der Kontrollstelle schließen.
„301“ steht z. B. für Austria Bio Garantie GmbH mit Sitz in Niederösterreich
Weitere Kontrollstellen-Codes sind
- Austria Bio Garantie GmbH – AT-BIO-301
- Austria Bio Garantie – Landwirtschaft GmbH – AT-BIO-302
- BIOS – Biokontrollservice Österreich – AT-BIO-401
- LACON GmbH – AT-BIO-402
- SLK GesmbH – AT-BIO-501
- LVA GmbH – AT-BIO-901
- SGS Austria Controll-Co. Ges.m.b.H – AT-BIO-902
- LKV Austria Gemeinnützige GmbH – AT-BIO-903
Beispiel: „AT-BIO-310“ bedeutet, dass das Produkt von der Kontrollstelle Austria Bio Garantie GmbH in Österreich auf die Einhaltung der biologischen Richtlinien regelmäßig kontrolliert wird.
Herkunftshinweis
Wird das EU-Bio-Logo auf einem Produkt verwendet, muss auch ein Herkunftshinweis angebracht werden, wo dessen landwirtschaftlichen Rohstoffe erzeugt wurden.
- „EU-Landwirtschaft“: mind. 98 % der Rohstoffe in der EU erzeugt
- „Nicht-EU-Landwirtschaft“: mind. 98 % der Rohstoffe außerhalb der EU erzeugt
- „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“: Rohstoffe in und außerhalb der EU erzeugt
- „Österreich Landwirtschaft“: mind. 98 % der landwirtschaftlichen Rohstoffe wurden in Österreich erzeugt
Was bedeutet BIO?
Bio steht für ressourcenschonende Bewirtschaftung und möglichst geschlossene Kreisläufe. Bei der Bodenbearbeitung stehen vorbeugende Bodengesundheit und -fruchtbarkeit sowie ausgewogene Fruchtfolge im Vordergrund. Nützlinge werden gefördert, um intakte Ökosysteme zu unterstützen. Der Einsatz von Gentechnik ist in allen Bereichen des Bio-Landbaus verboten. Das AMA-Biosiegel-Programm legt Wert auf größtmögliche Natürlichkeit und reduziert daher die Zahl der Zusatzstoffe, die laut EU-Bio-Verordnung zugelassen wären.
In der biologischen Tierhaltung ist Bio-Futter vorgeschrieben. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist verboten. Die Futtermittel stammen vorwiegend vom eigenen Betrieb. Die Tiere haben einen Auslauf ins Freie und mehr Platz im Stall, da pro Flächeneinheit weniger Tier gehalten werden. Seltene oder vom Aussterben bedrohte Rassen werden gefördert. Bio-Tiere wachsen meist langsamer und werden daher später geschlachtet.
Eine farbige Abwandlung
Das Logo gibt es auch in schwarz-weiß
Das Logo kann auch einfarbig in schwarz-weiß abgedruckt werden. Das ist erlaubt, wenn beim Drucken die grüne Originalfarbe nicht verwendet werden kann. Aber die Bedeuetung des EU-Bio-Logos bleibt die gleiche!

