2020 haben wir uns dazu entschlossen, den elterlichen Milchviehbetrieb weiterzuführen, wobei die Haltungsform noch Anbindehaltung war. So konnten und wollten wir den Betrieb nicht weiterführen. Eine Erweiterung des Stalles auf der Hofstätte war nicht möglich, da der Betrieb mitten im Dorf lokalisiert ist und als „beengte Hoflage“ galt. (Links und rechts vom Stallgebäude verläuft die Grundgrenze, direkt vor dem Wirtschaftsgebäude befindet sich ein Güterweg, auf welchem der Nachbar sein Zufahrtsrecht hat und im Anschluss an das Wirtschaftsgebäude befindet sich das Wohngebäude). Ziel war es, das bestehende Gebäude dennoch weiterhin zu nutzen und zu einem Laufstall umzubauen.
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