Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
Qualitätssicherung
Im Rahmen der Qualitätssicherung wird ein besonderes Augenmerk auf die Kontrollen und Qualitätsprogramme gelegt. Bei der Zuckermaiserzeugung gibt es verschiedene Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Solche Qualitätsprogramme sind z. B. das AMA-Gütesiegel, das AMA-Biosiegel oder Gutes vom Bauernhof.
© pixabay Mais aus dem Erwerbsanbau und die Betriebe entlang der Nahrungsmittelkette werden auf dem Weg vom Anbau bis zum angebotenen Produkt im Handel oft kontrolliert. Unter die Kontrollpflicht fallen nicht nur die Sozialstandards und Arbeitsbedingungen, Fremdarbeitskräftebeschäftigung am Betrieb, sondern auch die Hygiene- und Sicherheitsstandards, die Düngemittelausbringung, Pflanzenschutz und Bewässerung. Darüber hinaus müssen regelmäßige Aufzeichnungen gemacht werden. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft. Aber nicht nur die Anbaufläche, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lagereinrichtungen der Handelsketten, die Hülsenfrüchte selbst oder die Etikettierung werden Kontrollen unterzogen. Weiters wird zum menschlichen Verzehr produzierter Mais stichprobenartigen Kontrollen unterzogen, um etwaige Rückstände von z. B. Pflanzenschutzmitteln festzustellen.
Zuckermais muss ganz und gesund sein und darf keine Anzeichen von Fäule oder anderen Mängeln haben. Darüber hinaus muss der Zuckermais sauber, trocken und ohne Beschädigungen sein und darf keine Schädlinge und keinen fremden Geruch oder Geschmack aufweisen. Zuckermais muss beim Verkauf ausreichend entwickelt sein, aber nicht überreif.
Auf der Verpackung müssen Angaben gemacht werden u. a. zur Verkehrsbezeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Anschrift des Lebensmittelunternehmers und dem Ursprungsland. Da Mais ein Erzeugnis ohne Vermarktungsnorm oder Handelsklasse ist, aber von seitens des Handels dennoch Normen gewünscht werden, kann Zuckermais zum Verkauf in Handelsklassen eingeteilt werden. Mit Ausnahme der Mindestanforderungen gibt es in der EU keine verpflichtend anzuführenden Handelsklassen für Zuckermais. Ebenso besteht für dieses Gemüse keine UN/ECE-Norm, die eine Kennzeichnung auf freiwilliger Basis ermöglichen würde. Für Zuckermais im Lebensmitteleinzelhandel ist daher eine Kennzeichnung mit einer Handelsklasse nicht zulässig, da es keine Definition der Klassen gibt.
© pixabay Qualitätsprogramme
Bei der Zuckermaiserzeugung gibt es spezielle Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme gibt es etwa für Bio-Produkte.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Zuckermais, welcher das AMA-Gütesiegel trägt, wurde sowohl in Österreich gepflanzt, gepflegt, geerntet, als auch verpackt. Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind
- die nachvollziehbare und transparente Herkunft der Speiseerdäpfel,
- die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
- die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).
Um Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Nachvollziehbarkeit Klarheit zu verschaffen, wurde ein internationaler Kriterienkatalog erstellt. Auf Basis dieses Internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBAL G.A.P wurde das österreichische Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. geschaffen. Österreichische landwirtschaftliche Betriebe können von der AMA mit der Zertifizierung AMAG.A.P. ausgezeichnet werden. Diese Abkürzung steht für Gute Agrarpraxis. Die Zertifizierung vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Handel ist die Basis für das AMA-Gütesiegel. Die Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Aufzeichnung und dem Pflanzenschutz. Derzeit nehmen rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe an den Zertifizierungssystemen der AMA teil, davon ca. 1.500 Obst-, Gemüse und Kartoffelproduzenten.
Um die hohe Qualität abzusichern, werden jährlich Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen neben der Produktqualität, die Rückverfolgbarkeit und die Gute Herstellungspraxis. Beim Rückstandsmonitoring werden Blattproben während der Vegetation und in weiterer Folge Ernteproben gezogen und auf die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln getestet. Eine Probe wird dabei auf ca. 600 verschiedene Substanzen (Wirkstoffe) untersucht. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum von externen Überkontrollen überprüft.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe bzw. 10% der Landwirte, welche aufgrund ihrer biologischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Obst-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.
© Gutes vom Bauernhof
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