Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
Qualitätssicherung
Obst aus dem Erwerbsobstbau und die Betriebe entlang der Nahrungsmittelkette werden auf dem Weg vom Anbau bis zum angebotenen Obst im Handel oft kontrolliert.
Unter die Kontrollpflicht fallen nicht nur die Sozialstandards und Arbeitsbedingungen am Betrieb, sondern auch die Hygiene- und Sicherheitsstandards.
Produziert der Betrieb AMA-Gütesiegel-Obst, fallen die Kontrollen häufiger aus und die zu kontrollierenden Richtlinien sind strenger. Aber nicht nur die Obstanlage, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lager des Handels oder das Obst selbst werden Kontrollen unterzogen. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft.
Obst wird nach Qualitätskriterien in Handelsklassen eingeteilt, um weltweit einheitliche Standards zu haben, mit denen Handel betrieben werden kann und welche auch den Preis bestimmen.
- Die Klasse Extra weist auf höchste Qualität hin,
- Klasse I auf gute Qualität,
- und Obst der Klasse II entspricht den Mindeststandards.
Weiters muss für den Verkauf das Obst der Größe nach sortiert werden. In den Lebensmitteleinzelhandel gelangen fast nur die Klassen Extra und Klasse I.
Auf der Verpackung des Obstes müssen Angaben gemacht werden zum Produzenten bzw. Verpacker, der Obstart und eventuell der -sorte, dem Ursprungsgebiet, auf freiwilliger Basis dem Anbaugebiet und bezüglich Handelsmerkmale die Klasse, Größe und Stückzahl. Ob die Obstsorte auf der Verpackung angegeben werden muss, ist von der Obstart abhängig. So müssen entweder Angaben bei Äpfeln und Birnen gemacht werden, hingegen beim Steinobst die Sortenangaben oft auf freiwilliger Basis sind.
Qualitätsprogramme
Bei der Obsterzeugung gibt es spezielle Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme sind etwa für Bio-Produkte oder für Obst, welches an Erzeugerorganisationen geliefert wird.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Obst, welches das AMA-Gütesiegel trägt, wurde sowohl in Österreich gepflanzt, gepflegt, geerntet, als auch verpackt. Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind
- die nachvollziehbare und transparente Herkunft des Obstes
- die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
- die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).
Um Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Nachvollziehbarkeit Klarheit zu verschaffen, wurde ein internationaler Kriterienkatalog erstellt. Auf Basis dieses Internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBAL G.A.P wurde das österreichische Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. geschaffen. Österreichische landwirtschaftliche Betriebe können von der AMA mit der Zertifizierung AMAG.A.P. ausgezeichnet werden. Diese Abkürzung steht für Gute Agrarpraxis. Die Zertifizierung vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Handel ist die Basis für das AMA-Gütesiegel. Die Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Aufzeichnung und dem Pflanzenschutz. Derzeit nehmen rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe an den Zertifizierungssystemen der AMA teil, davon ca. 1.500 Obst-, Gemüse und Kartoffelproduzenten.
Bezüglich Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit muss der Landwirt jede Kiste, welches AMA-Gütesiegel-Obst enthält, kennzeichnen, Lagerung, Sortierung und Abpacken hat er chargenweise abzuwickeln und vor dem Inverkehrbringen durch den Handel wird Obst nochmals einer Eingangskontrolle unterzogen.
Um Konsumenten Sicherheit zu gewährleisten, werden jährlich ca. 2.650 Kontrollen vor Ort und ca. 1000 Laboranalysen durchgeführt. Im Fokus der Kontrolle sind vor allem die Produktqualität und -sicherheit, Rückverfolgbarkeit, Betriebs- und Personalhygiene, Arbeitssicherheit, Umweltbelange und Aktivitäten vor und nach der Ernte wie etwa die Bodenbewirtschaftung, Düngung, Pflanzenschutzanwendung und Produkthandhabung. Blätter und Früchte werden beim Rückstandsmonitoring auf Pflanzenschutzmittel getestet, dabei wird eine Probe auf ca. 600 Substanzen untersucht. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum von externen Überkontrollen überprüft.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe bzw. 10 % der Landwirte, welche aufgrund ihrer biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Obst-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.
Das Gütesiegel Österreichischer Qualitätsobstwein zeichnet besten Most aus. Um mit diesem Gütesiegel ausgezeichnet zu werden, müssen zwei Kontrollen positiv absolviert werden: Eine amtliche Analyse im Labor und ein Check von einer staatlich geprüften Verkostungsjury. Das Gütesiegel für Qualitätsobstwein steht somit für kontrollierte Qualität auf höchstem Niveau.
Darüber hinaus können die ausgezeichneten Qualitätsobsweine auch mit dem EU-Kennzeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) versehen sein. Dafür müssen sie weiteren Richtlinien entsprechen.