Kennzeichnung

Verpflichtende Wildbretkennzeichnung und Genusstauglichkeitskennzeichen

Wildtierfleisch muss entweder gemäß des Lebensmittel-Direktvermarktungs-Gesetz gekennzeichnet werden oder nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. EU-weit gibt es für Wildfleisch keine einheitliche Regelung.

Die Kennzeichnung eines Wildtierkörpers, welcher erlegt und nicht geschlachtet wurde, erfolgt mittels Wildanhäger, der von einer fachkundigen Person auszufüllen ist. Nach dieser ersten Deklarierung, müssen Wildfleischerzeugnisse als „Wildbret aus Direktvermarktung“ gemäß Lebensmittel-Direktvermarktungs-Gesetz gekennzeichnet werden. Werden die Wildfleischerzeugnisse allerdings verpackt, unterliegen sie auch der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Von der seit 2015 geltenden verpflichtenden EU-einheitlichen Herkunftskennzeichnung für verpacktes, nicht aber für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch, ist Wildbret ausgenommen. Folgende Angaben müssen dennoch auf dem Etikett ausgewiesen werden.

  • Wildart
  • Fleischart

Farmwild muss nach den aktualisierten einheitlichen Richtlinien der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 gekennzeichnet und im VIS registriert, sowie eine Verbringungsmeldung erstattet werden. Aufgrund der Kennzeichnungspflicht kann jede Phase der Produktion transparent gemacht werden, wodurch sie die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit darstellt.

An einem EU-weit einheitlichen Wildbret-Kennzeichnungssystem besteht in der EU kein Interesse, da die Kosten den Nutzen übersteigen.

Das Genusstauglichkeitskennzeichen ist EU-weit auf allen amtlich geprüften Schlachtkörpern anzuführen und gibt Auskunft über die Unbedenklichkeit des Fleisches für den Verzehr und der Entsprechung der EU-Richtlinien. Nach der Schlachtung wird bei der Schlachtkörper-Beschau mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen das Fleisch zum Verkauf freigegeben. Bei Wildfleisch wird das Genusstauglichkeitskennzeichen mittels Stempelabdruck angebracht, ausgenommen davon sind Hausgeflügel, -kaninchen, Hasen und Federwild, welche die Genusstauglichkeit mittels Bescheid erhalten. Während das Genusstauglichkeitskennzeichen allgemein eine ovale Form hat, wird es bei Wildfleisch, welches aus Großbetrieben stammt, als Rhombus gestaltet.

Die zwei Buchstaben geben Auskunft über das Land (z. B. AT steht für Österreich) in dem das Produkt verpackt wurde, die darauffolgenden fünf Zahlen in der zweiten Zeile bilden die Zulassungsnummer des Verpackungsbetriebs und in der dritten Zeile steht das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft. Über die Herkunft des Fleisches selbst, sagt das Zeichen nichts aus.

Suchen Image
WhatsApp
Back to top