Qualitätssicherung und -programme
Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualitätsprogramme
Unter die Kontrollpflicht fallen nicht nur die Sozialstandards und Arbeitsbedingungen am Betrieb, sondern auch die Hygiene- und Sicherheitsstandards.
Produziert der Betrieb AMA-Gütesiegel-Obst, fallen die Kontrollen häufiger aus und die zu kontrollierenden Richtlinien sind strenger. Aber nicht nur die Obstplantage, der erzeugende und verarbeitende Betrieb, sondern auch die Lager des Handels oder das Obst selbst werden Kontrollen unterzogen. Handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Betrieb um einen biologisch wirtschaftenden, dann werden zusätzlich die Bio-Kriterien auf ihre Einhaltung überprüft.
Obst muss ganz, ohne gesundheitsbedenklichen Fehlern, ohne Beschädigungen und Schädlingen sein. Weiters dürfen sie keinen fremden Geruch oder Geschmack aufweisen. Um weltweit einheitliche Standards zu haben, mit denen Handel betrieben werden kann und welche auch den Preis bestimmen, wird Obst nach Qualitätskriterien in Handelsklassen eingeteilt. EU-weit werden die Vermarktungsnormen vorgegeben. Hierfür wird Obst in drei Klassen eingeteilt:
- Die Klasse Extra weist auf höchste Qualität hin,
- Klasse I auf gute Qualität,
- und Obst der Klasse II entspricht den Mindeststandards, müssen aber dennoch hinsichtlich Qualität, Haltbarkeit und Aufmachung den Verkaufsnormen entsprechen.
Jene Beeren, für welche spezielle Vermarktungsnormen gelten, sind Erdbeeren und Tafeltrauben.
Erdbeeren müssen zusätzlich zu den regulären Vermarktungsnormen ungewaschen, aber trotzdem sauber sein. Sofern es sich nicht um Walderdbeeren handelt, müssen sie mit Kelch an der Beere verkauft werden. Weiters müssen Erdbeeren (exkl. Walderdbeeren) für den Verkauf der Größe nach sortiert werden. Auch hier gibt es die Klasse Extra (25 mm) und die Klassen I und II (18 mm). Tafeltrauben müssen den selben Mindesteigenschaften wie jedem anderen Obst auch gerecht werden und es wird darauf hingewiesen, dass durch die Sonne verursachte Pigmente keine Fehler darstellen. Darüber hinaus muss Traubensaft einen bestimmten Zuckergehalt aufweisen.
Auf der Verpackung des Obstes müssen Angaben gemacht werden zum Verpacker und/oder Absender, der Obstart – sofern dies nicht ersichtlich ist – und eventuell der Obstsorte, dem Ursprungsland, auf freiwilliger Basis dem Anbaugebiet und bezüglich Handelsmerkmale die Klasse.
Qualitätsprogramme
Bei der Obsterzeugung gibt es spezielle Qualitätsprogramme, welche eine hohe Qualität garantieren, die über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestmaß liegt. Um in einem Qualitätsprogramm aufgenommen zu werden, und um dieses dann folglich auf der Verpackung auszuweisen, muss man an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Ist man Teil davon, müssen mehr Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt und zahlreiche zusätzliche Vorgaben erfüllt werden. Ein solches Kennzeichnungssystem ist etwa notwendig, um z. B. am Qualitätsprogramm des AMA-Gütesiegels teilzunehmen. Weitere Qualitätsprogramme gibt es etwa für Bio-Produkte oder für Obst, welches an Erzeugerorganisationen geliefert wird.
Alleinstellungsmerkmal des AMA-Gütesiegels und des AMA-Biosiegels ist die staatliche Anerkennung, da ihre Richtlinien zur Genehmigung dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorgelegt werden und deren Einhaltung ebenso staatlich kontrolliert wird.
Obst, welches das AMA-Gütesiegel trägt, wurde sowohl in Österreich gepflanzt, gepflegt, geerntet, als auch verpackt. Die drei Säulen, auf denen das AMA-Gütesiegel aufbaut, sind
- die nachvollziehbare und transparente Herkunft des Obstes
- die hohe Qualität (Gesundheitskontrollen, Hygieneniveau usw.) und
- die regelmäßigen Kontrollen der Betriebe (Eigen- und externe Kontrolle der Teilnehmer durch die AMA und beauftragte Kontrollunternehmen).
Um Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Nachvollziehbarkeit Klarheit zu verschaffen, wurde ein internationaler Kriterienkatalog erstellt. Auf Basis dieses Internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBAL G.A.P wurde das österreichische Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. geschaffen. Österreichische landwirtschaftliche Betriebe können von der AMA mit der Zertifizierung AMAG.A.P. ausgezeichnet werden. Diese Abkürzung steht für Gute Agrarpraxis. Die Zertifizierung vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Handel ist die Basis für das AMA-Gütesiegel. Die Schwerpunkte liegen auf der umfassenden Aufzeichnung und dem Pflanzenschutz. Derzeit nehmen rund 43.000 landwirtschaftliche Betriebe an den Zertifizierungssystemen der AMA teil, davon ca. 1.500 Obst-, Gemüse und Kartoffelproduzenten.
Bezüglich Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit muss der Landwirt jede Kiste, welches AMA-Gütesiegel-Obst enthält, kennzeichnen, Lagerung, Sortierung und Abpacken hat er chargenweise abzuwickeln und vor dem Inverkehrbringen durch den Handel wird Obst nochmals einer Eingangskontrolle unterzogen.
Um Konsumenten Sicherheit zu gewährleisten, werden jährlich ca. 2.650 Kontrollen vor Ort und ca. 1000 Laboranalysen durchgeführt. Im Fokus der Kontrolle sind vor allem die Produktqualität und -sicherheit, Rückverfolgbarkeit, Betriebs- und Personalhygiene, Arbeitssicherheit, Umweltbelange und Aktivitäten vor und nach der Ernte wie etwa die Bodenbewirtschaftung, Düngung, Pflanzenschutzanwendung und Produkthandhabung. Blätter und Früchte werden beim Rückstandsmonitoring auf Pflanzenschutzmittel getestet, dabei wird eine Probe auf ca. 600 Substanzen untersucht. Die akkredierten Kontrollstellen selbst werden wiederum von externen Überkontrollen überprüft.
In Österreich sind es ca. 21.000 landwirtschaftliche Betriebe bzw. 10% der Landwirte, welche aufgrund ihrer biologischen Wirtschaftsweise das AMA-Biosiegel erhalten. Hierfür müssen bei der Bio-Obst-Erzeugung nicht nur die AMA-Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sondern einige mehr.
Qualitäts-, Prädikats- und herkunftstypischer Wein, welcher in Österreich produziert und in Flaschen gefüllt wurde, darf mit einer Banderole über dem Flaschenverschluss gekennzeichnet werden. Die Banderole zeichnet Weine österreichischer Herkunft und Abfüllung aus, welche sowohl chemisch analysiert, als auch von einem amtlichen Verkostungsgremium geprüft wurden.
„Gutes vom Bauernhof“ ist eine eingetragene Marke der Landwirtschaftskammer Österreich und garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte aus kontrolliert bäuerlichen Betrieben stammen. Derzeit nehmen 1.711 Betriebe am Qualitätsprogramm teil.
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